Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der mehrmals abgelehnten Übermittlungen und für die
Bearbeitung der Erhebung des Ordnungsgeldes erheben wir im Namen
unseres Mandanten Muster GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
(Ordnungsgeld * 4) EUR + Kanzleigebühren in Höhe von 800 EUR, Zahlbar
sofort oder auf Wunsch in Raten von mindestens 799 Euro pro Monat.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Raff&Raff
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Kanzlei Raff&Raff