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  • Twister2009

mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.2009

Offene Fragen

Wie vergewissert sich die Notrufzentrale, dass es sich nicht nur um
einen Bagatellunfall handelt, sondern tatsächlich ein Einsatz
notwendig ist?
Bei Citröen beispielsweise heißt es: Wird bei einem Unfall der Airbag
ausgelöst oder greift der Gurtstraffer, so wird automatisch ein
Notruf abgesetzt. Die mitübertragenen GPS-Koordinaten führen die
Rettungskräfte bis auf wenige Meter an den Unfallort.

Aber wenn es beispielsweise zu einem Unfall kommt, der zu lediglich
einem oberflächlichen Personenschaden kommt (z.B. Gas/Bremspedal
verwechselt usw., Airbag wird ausgelöst, Person ist insoweit jedoch
unverletzt bzw. kann problemlos selbst zum nächsten Arzt fahren oder
sich fahren lassen), wer unterrichtet die Einsatzzentrale innerhalb
welcher Frist?

Wie wird vermieden, dass der Notruf auch bei einer Fehlfunktion
ausgelöst wird?
Weiß jemand, wie das bei Citröen gelöst wurde?
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