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  • Lars Rohwedder

mehr als 1000 Beiträge seit 19.05.2000

Irgendwie ist die Formulierung widersprĂĽchlich (oder gar falsch?)

| Sind die Daten jedoch "unverständlich gemacht" worden, etwa durch
| Verschlüsselung oder Ersetzen durch einen kryptographisch
gschĂĽtzten
| Hash-Wert, entfällt die Pflicht, Kunden zu warnen.

Das ist bei Passwort-Hashes doch der Fall.

|  Übliche
| Passwort-Hashes, die Hash-Funktionen ohne kryptographischen
| Schlüssel nutzen, gelten also nicht als "unverständlich".

Höh? Ich hatte beim Lesen jetzt erwartet, dass Passwort-Hashes als
"unverständlich" gelten. Wieso dann mitmal das "nicht" in dem Satz?
Er widerspricht doch damit dem Satz davor.

Kann das bitte nochmal jemand klären, was nun eigentlich gemeint war?

Lars R.

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