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  • WinstonS.

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2009

Der Streitwert sollte sich einfach nach dem Kaufpreis für das Patent

richten, welches die Patentrollfirma bereit war, für jenes zu zahlen.
Irgendwie mutet es schon merkwürdig an, wenn der Streitwert für ein
Patent das x des Kaufpreise übertrifft. 

Selbiges sollte auch für die dubiosen Abmahnfirmen gelten. Der
Kaufpreis für das Vermarktungsrecht ist die Höhe des max.
Streitwertes. 

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