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  • PremKavi

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2006

Was mit gerichtlichen Mitteln nicht gelang ...

Was mit gerichtlichen Mitteln nicht gelang, gelingt der
Internetwirtschaft selbst, wenn sie es nur will.

Erst kürzlich wurde ein Verfahren gegen einen Spam Versender in den
USA eingestellt, weil auch die Verbreitung von Spam durch das Recht
auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Einfach den Hahn zu drehen,
ist die einzige korrekte Antwort. Allerdings besteht die Gefahr, dass
die betroffene Firma gegen die Maßnahmen klagt und vielleicht sogar
Recht bekommt.

Es gibt leider für das Internet keine Statuten wie für das Usenet.
Nach den Statuten des Usenet kann man einem News-Server, über den
besonders viel Spam oder Viren verbreitet werden, den Hahn zu drehen,
in dem man ihn auf eine Blacklist setzt und damit vom Peering mit
anderen News-Servern abschneidet. Da jeder Newsserveradministrator
auch die Statuten des Usenet anerkennen muss, bevor er überhaupt
einen Peering Partner findet, funktioniert das Usenet ganz wunderbar
über Selbstregulierung. Doch der Internetwirtschaft fehlt es bislang
an Statuten und einer Selbstregulierung.
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