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Avatar von !bugme
  • !bugme

305 Beiträge seit 12.10.2017

Die Grundrechte aus Artikel 5 GG

stehen jedem jederzeit zu.

Weshalb soll ein Bürger beim Staat eine Lizenz beantragen müssen, wenn es keine technisch begründeten Beschränkungen für die Freiheitsnutzung (wie zum Beispiel beim Rundfunk) gibt?

Jede Beschränkung der Freiheiten - über strafrechtliche Vorschriften hinaus - ist verfassungswidrig und einer Demokratie unwürdig.

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