Jetzt ist es raus, der Gerichtshof ist nicht dem Gutachter gefolgt:
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_3117872/de/
So wie ich das beim ersten Lesen verstehe, hat der Gerichtshof den Beschluss über Standardvertragsklauseln mit dem Argument gebilligt, dass der Datentransfer unterbleiben muss, wenn der Datenexporteur feststellt, dass im Drittland das von der DSGVO geforderte Schutzniveau nicht eingehalten wird. In diesem Zusammenhang ist der Privacy-Shield-Beschluss entgegen der Auffassung des Gutachters sehr wohl relevant, weil er die Angemessenheit des amerikanischen Schutzniveaus feststellt. Den Privacy-Shield-Beschluss erklärt der Gerichtshof für ungültig, weil beim Zugriff auf die Daten in den USA der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Anspruch der Betroffenen auf gerichtlichen Rechtsschutz nicht eingehalten werden.
Daraus müsste dann folgen, dass Facebook (und andere) den Datentransfer in die USA aufgrund der Standardvertragsklauseln zu unterlassen und die europäischen Aufsichtsbehörden den Datentransfer ggf. zu untersagen haben.