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  • PinkNoiseTest

12 Beiträge seit 27.06.2019

Re: Eine Frage der Sichtweise

Gut möglich dass das zuständige Gericht den Antrag auf SoftwareProjekte.e.V. ablehnt.
Das Gericht schaut genau hin was in der Satzung steht.

Eine Ausschüttung von möglichen Gewinnen können nicht an die Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden, diese müssen gemäß der Satzung in den nichtwirtschaftlichen Bereich fliessen.
Beispiel ein Sportverein verkauft Tickets für eine Sportveranstaltung, dann sind das erstmal Einnahmen. Diese müssen aber zur Förderung des Sport eingesetzt werden, wie Trikot Kauf, Erhalt der Sportstätte usw.

Das schließt nicht aus das ein Verein große Gewinne machen darf, diese dürfen aber nur wie es in der Satzung verfasst wurde verwendet werden.

In unserem Verein haben wir den Geschäftsbetrieb in einer GmbH ausgelagert.
Der Verein hält sämtliche Anteile an der GmbH. Der Verein ist eher eine Mischung aus ThinkTank und Aufsichtsrat.

hier noch ein Link aus dem Bundesjustizministerium zum Vereinsrecht
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.06.2024 00:27).

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