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  • Wurgl

mehr als 1000 Beiträge seit 04.12.2000

Das Gleichstellungsgesetz …

Ein meiner Meinung nach interessanter Fall. Jemand hat sich "Frau" im Pass eintragen lassen, aber immer noch ein Zipfelchen und will in ein Fitnessstudio für Frauen. Dieses Studio hat nur genau eine Umkleide und eine Gemeinschaftsdusche. Klar lehnt das Fitnessstudio diese Person ab.

Das Ergebnis war ein Brieflein von der Antidiskriminierungsbeauftragten wo 1.000 Euro Schmerzensgeld für die abgewiesene Person vorgeschlagen wurden und danach eine Forderung via Rechtsanwalt von 2.500 Euro mit Drohung einer Strafe von 5.000 Euro.

https://www.emma.de/artikel/ein-verstoss-gegen-das-gesetz-341077
(gibt noch weitere Texte)

Das Fitnessstudio hat eben nur genau eine Umkleide und eine Gemeinschaftsdusche. Dass diese Person angeboten hat, sich mit mit Badehose zu duschen oder gar darauf zu verzichten, ändert ja nix an der Problematik. Wenn das Studio diese Person aufnehmen muss, dann springen die Kundinnen ab und das Studio geht pleite, welche Frau zieht sich vor einem fremden Pimmelchen um oder duscht sich vor einem solchen? Unvorstellbar.

Da wird wohl das Gericht entscheiden. Bin neugierig. Bin auch neugierig wie viele Instanzen es braucht.

PS: Da geht es noch um die alte Rechtslage, das neue Gesetz mit einfacher Selbsterklärung zum Geschlechtswechsel soll erst per 1. November in Kraft treten. Also geht es sich hier um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und um das Hausrecht, die beiden stehen in Konflikt.

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