Chancen und Risiken: Copyleft in der Softwareentwicklung

Am Beispiel GPLv3 erläutert heise Developer die Vor- und Nachteile urheberrechtlicher Lizenzmodelle mit Copyleft-Klausel bei freier und Open-Source-Software.

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Chancen und Risiken: Copyleft in der Softwareentwicklung

(Bild: Piyawat Nandeenopparit / Shutterstock.com)

Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Ilan Leonard Selz
Inhaltsverzeichnis

Lizenzmodelle regeln nicht nur bei proprietärer Software (Closed Source) deren Kommerzialisierung, sondern dienen auch Anbietern freier und Open-Source-Software (OSS) zur gezielten Steuerung der wirtschaftlichen Nutzbarmachung. Die wesentlichen Chancen und Risiken urheberrechtlicher Lizenzmodelle mit Copyleft-Klausel und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Softwareentwicklung lassen sich auf Basis der grundlegenden Funktionsweise Freier Software und Open Source am Beispiel der GNU General Public License (GPLv3) anschaulich darstellen.

Freie Software beschreibt Software, die Entwicklerinnen und Entwicklern sowie Anwenderinnen und Anwendern größtmögliche Freiheit einräumt, sie auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu untersuchen, zu ändern und zu verbessern. Als Abspaltung der Freie-Software-Bewegung gründete sich in den 1990er-Jahren die Open Source Initiative (OSI) . Auch Open Source zielt im Kern auf offene Quellcodes, kollaborative Entwicklung und weitgehend unbeschränkte Nutzung ab. Im Unterschied zur Freien Software ist Open Source üblicherweise jedoch als etwas restriktiver in Bezug auf die Freiheit der Anwender zu verstehen, denn sie soll die wirtschaftliche Nutzbarmachung von quelloffener Software erleichtern. Für die nachfolgenden rechtlichen Überlegungen spielt die begrifflich-historische Unterscheidung jedoch keine entscheidende Rolle. Vereinfachend dient daher OSS als Sammelbegriff für Freie und Open-Source-Software.

Die Bandbreite an OSS ist ausgesprochen groß. Betriebssysteme wie Linux oder Android, Webbrowser wie Firefox oder Chromium, Office-Pakete wie LibreOffice (bzw. OpenOffice.org), das Grafikprogramm GIMP, der VLC Media Player, das Datenbanksystem MySQL, Content-Management-Systeme wie Joomla oder Drupal, der Apache HTTP Server oder das Blockchain-System Ethereum sind nur wenige prominente Beispiele. Neben der stetig wachsenden Anzahl an Open-Source-Anwendungen existiert ein breites Spektrum teils sehr unterschiedlicher OSS-Lizenzen. Die genannten Beispiele zeigen, dass OSS zwar dem Grunde nach quell- und nutzungsoffen ist, jedoch – entgegen häufig anderslautender Annahmen – sich durchaus kommerziell nutzen lässt. Auf den ersten Blick erscheint das paradox, ist aber in vielen OSS-Lizenzmodellen explizit so angelegt: Die GPLv3 zum Beispiel untersagt zwar, Lizenzgebühren, also Gebühren für die Nutzung der Software, zu verlangen, erlaubt jedoch explizit Gebühren für die Verbreitung, den Support oder Garantieversprechen.

Copyleft ist typisches Merkmal vieler OSS-Lizenzen und ein Wortspiel mit dem Begriff Copyright (Urheberrecht). Während das Urheberecht beziehungsweise klassische Lizenzmodelle es Softwareentwicklern erlauben, die Verbreitung, das Kopieren, das Ändern und andere Nutzungsarten durch Anwender und andere Entwickler einzuschränken, zielt Copyleft darauf ab, die Nutzungsarten über die gesamte Lizenzkette hinweg offenzuhalten. Als Copyleft bezeichnet man daher eine Klausel in urheberrechtlichen Lizenzverträgen, die festschreibt, dass Weiterentwicklungen immer unter den identischen oder wesentlich gleichen Bedingungen zur ursprünglichen Lizenz zu verbreiten sind (vgl. LG Köln, Urt. v. 17.07.2014 – Az. 14 O 463/13).

Copyleft ist damit vergleichbar mit „share alike“ bei Creative-Commons-Lizenzen. Typischerweise ist zwischen Lizenzen mit strengen Copyleft-Klauseln und solchen mit schwachen oder ganz ohne Copyleft-Klauseln zu unterscheiden. Bei schwachem Copyleft (GNU Lesser General Public License oder Mozilla Public License) ist es, insbesondere bei der Kombination mit eigenen Softwarekomponenten, unter engen Voraussetzungen und in begrenztem Umfang zulässig, eigene oder abweichende Lizenzbestimmungen zu verwenden (vgl. Mozilla Public License 1.1, Ziffer 6.3. Derivative Works). OSS-Lizenzen ohne Copyleft (MIT-, Apache-2.0- oder BSD-Lizenz) erlauben es, OSS in proprietärer Software zu verwenden – wobei Entwicklerinnen und Entwickler die weiteren Nutzungsrechte grundsätzlich beliebig einschränken können.