E-Government: Warum Software allein nicht ausreicht

Eine in Bremen erdachte App vereinfacht den Antragsprozess für Kinder- und Elterngeld. Für den Erfolg mussten allerdings zahlreiche Gesetze geändert werden.

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E-Government: Warum Software allein nicht ausreicht

(Bild: Henning Rathjen)

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Kommt ein Kind auf die Welt, haben die Eltern Besseres zu tun, als Formulare auszufüllen. Aber es muss ja sein: Die Geburt muss angemeldet werden, Elterngeld muss beantragt werden, Kindergeld ebenfalls, eventuell auch der Kinderzuschlag. Allein der Antrag auf Elterngeld umfasst (in Niedersachsen) neun Seiten. Beizufügen sind diverse Nachweise, darunter eine Geburtsurkunde, die jüngsten zwölf Gehaltsabrechnungen und eine Bescheinigung der Krankenkasse.

Doch wenn alles glatt geht, hat dieser Papierkrieg bald ein Ende. Künftig sollen Eltern in Deutschland Elterngeld und Kindergeld innerhalb von fünf Minuten mit einer Web-Anwendung beantragen können. Ohne komplizierte Formulare, ohne Nachweise. Bremen will das unter dem Titel "ELFE – Einfache Leistungen für Familien" noch in diesem Jahr online stellen. Die restlichen Bundesländer sollen folgen.

Es wäre ein kleines Wunder. Im aktuellen E-Government-Ranking der EU-Kommission liegt Deutschland auf Rang 22 von 29 – hinter Ländern wie Zypern und Slowenien. Schließlich geht man in der Bundesrepublik auch im Jahr 2020 meist noch persönlich zum Amt oder schickt einen Brief. Und selbst die wenigen vorhandenen Online-Anwendungen, etwa für die Steuererklärung, machen das Leben nicht wirklich leichter: Nutzer sparen Papier und Porto, aber nicht viel Zeit, weil online dieselben Formulare ausgefüllt werden müssen wie offline.

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