E-Health: Gesundheits-Apps auf dem Weg zur Zulassung
Für App-Entwickler ist der potenzielle Markt für digitale Gesundheitsanwendungen groß. Allerdings müssen die Anwendungen hohen Anforderungen entsprechen.
- Dr. Christina Czeschik
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige Apps, die einen medizinischen Mehrwert bieten. Die Kosten für diese Anwendungen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Ob eine App von der GKV erstattet wird, hängt davon ab, ob sie es in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schafft. Die dort aktuell dreißig verfügbaren DiGA sollen zur Linderung verschiedener Erkrankungen beitragen: von Rückenschmerzen über Tinnitus bis hin zu Depressionen und Angststörungen.
Dass Apps zur Gesundheitsversorgung in der GKV gehören können, legte das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) fest, das seit Dezember 2019 in Kraft ist und seit Oktober 2020 die Verschreibungsfähigkeit von Apps regelt.
Voraussetzung für die Aufnahme in die DiGA-Liste ist gemäß § 139 e SGB V, dass der Hersteller folgende Eigenschaften der App nachweisen kann: Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität sowie Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit und schließlich positive Versorgungseffekte. Mit Letzterem ist gemeint, dass die App einen wissenschaftlich nachweisbaren positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf hat.
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