Gutachten: Lkw-Fahrverbot in Tirol verstößt gegen EU-Recht

Das Fahrverbot für bestimmte Lkw auf der Inntalautobahn in Tirol verstößt laut einem Rechtsgutachten gegen EU-Recht. Die Maßnahme sei nicht verhältnismäßig.

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Die Beschränkungen für den Lkw-Verkehr auf Tiroler Gebiet bleiben umstritten.

(Bild: Asfinag)

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Von
  • dpa

Ein Fahrverbot für bestimmte Lkw auf der Inntalautobahn in Tirol verstößt nach Auffassung eines Rechtsgutachtens gegen EU-Recht. Kernkritik der von der Handelskammer Bozen aus Südtirol in Auftrag gegebenen Schrift ist, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig sei. Geschrieben wurde das am Donnerstag veröffentlichte Gutachten vom österreichischen Europarechtler Peter Hilpold.

Das Verbot gibt seit 2016 und wurde etwa zum 1. Januar vergangenen Jahres verschärft. Offizielles Ziel der Regelung ist es, die Luftqualität vor Ort zu verbessern und so Menschen und Umwelt zu schützen, wie es der entsprechenden Rechtsvorschrift heißt. Konkret geht es um ein sogenanntes sektorales Lkw-Fahrverbot für verschiedene Industriegüter und Baustoffe, wobei es Ausnahmen etwa für innerösterreichischen Verkehr gibt. Außerdem werden Lastwagen an manchen Tagen nur blockweise von Bayern nach Österreich gelassen.

Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) forderte die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, bezeichnete das Tiroler Vorgehen als "diskriminierend und dabei schon lange nicht mehr mit umweltpolitischen Argumenten zu begründen."

Das Thema ist nicht erst seit 2016 auf der Tagesordnung: Bereits zwei Mal hatte der Europäische Gerichtshof sektorale Fahrverbote in Tirol gekippt. 2005 und 2011 gab es entsprechende Entscheidungen. Zuletzt hatte das Gericht entschieden, dass es sich bei dem damals erlassenen Fahrverbot zweifellos um eine Beschränkung des freien Warenverkehrs gehandelt habe. Solche Maßnahmen seien nur zu rechtfertigen, wenn sie ein "zwingendes Erfordernis" sind und nicht über dieses Ziel hinausgehen.

(fpi)