Klage gegen Facebook wegen Bildmissbrauch erfolgreich

Hendrik Streeck hat ein Urteil gegen Facebook erwirkt: Plattformbetreiber Meta muss Werbeposts mit zweckentfremdeten Fotos des Mediziners unterbinden.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Harald Büring
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Der Bonner Virologe Professor Hendrik Streeck gilt als streitbar und zugleich als umstritten: Während der Corona-Pandemie war er in den populären Medien praktisch dauerpräsent und verbreitete dabei sehr exponiert seine Ansichten zur Lage. Sollte aber dieser bekannte Mediziner später tatsächlich mit seinem Bild auf Facebook für Pseudomedikamente etwa gegen Harninkontinenz und Potenzstörungen einstehen? Das fragten sich viele Mitglieder des sozialen Netzwerks zweifelnd, als ein Vermarkter dort unter anderem vom Account-Namen "Easy Life" aus in Werbeanzeigen mit Streecks Porträt und bisweilen ziemlich plumpen Sprüchen verschiedene Produkte anpries.

Viele Facebook-Nutzer wandten sich deshalb an Streeck. Der fand die Sache nicht witzig und reagierte: Einerseits setzte er eine eigene Facebook-Seite auf und machte dort klar, dass sich die Werbenden mit fremden Federn schmückten. Andererseits wies er Meta mehrfach auf die immer neuen, gleich gearteten Anzeigen mit den Fake-Testimonials hin und sprach eine Abmahnung aus. Die Facebook-Betreiber löschten allerdings lediglich die vorhandenen gemeldeten Anzeigen – die wiederum wurden schnell wieder von Artgenossen abgelöst. Streeck ging es darum, genau das zu verhindern. Daher klagte er gegen Meta.

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Im Eilverfahren vor dem Landgericht (LG) Bonn hatte er damit im Juli 2023 Erfolg. Das Gericht verpflichtete Meta dazu, nicht nur die beanstandeten Inhalte zu löschen, sondern auch proaktiv gegen kerngleiche Postings vorzugehen. Meta muss, so die Bonner Richter, im Rahmen seiner Prüfpflicht darauf achten, dass neues Werbematerial der gleichen Art mit unerlaubt verwendeten Streeck-Bildnissen gar nicht erst auf Facebook veröffentlicht wird. Veröffentlichte einschlägige Postings muss der Facebook-Betreiber löschen – auch diejenigen, die Streeck nicht ausdrücklich gerügt hat.