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Seite 2: Das "Herzstück" des Programms

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Darüber hinaus entstehen der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV). PIAV ist das "Herzstück" des Programms. Früher übermittelten die Polizisten ihre Informationen manuell und manchmal mehrfach. Mit PIAV sollen Informationen nur noch einmal eingegeben werden müssen und dann mehrfach genutzt werden können. Dafür erhalten Teilnehmersysteme eine Schnittstelle zum PIAV-Zentralsystem und die Informationen werden automatisiert bereitgestellt. Alle Polizeien können diese Informationen grundsätzlich abfragen.

PIAV besteht aus zwei Komponenten, PIAV Operativ und PIAV Strategisch. Bei PIAV Operativ befinden sich laut BMI folgende Dateien im Wirkbetrieb: "Gewaltdelikte/Gemeingefährliche Straftaten" (eingeschlossen Waffen- und Sprengstoffkriminalität), "Rauschgiftkriminalität", "Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte", "Cybercrime", "Dokumentenkriminalität", "Sexualdelikte" und "Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung". PIAV Strategisch ist, wie vorgesehen, am 1. Juli 2021 in den Wirkbetrieb gestartet. Die Teilnehmer liefern Daten, aber weil das System noch nicht flächendeckend ausgerollt ist, wird es noch nicht in vollem Umfang genutzt.

Der dritte Hauptteil ist eFBS. Der Bund hatte angeboten, die Fallbearbeitungssysteme von BKA und BPOL zu vereinheitlichen. Das neue System sollte von den Ländern als PIAV-Zulieferungssystem genutzt werden können. Dieses Projekt wurde im Januar 2017 gestartet und ist seit Mitte 2020 im Wirkbetrieb. Es wird von BKA und BPOL genutzt, außerdem von den Landespolizeien Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Hessen. Ein Projekt eFBS 1.0 ist abgeschlossen und nun läuft das Folgeprojekt eFBS 1.5.x. Das soll weitere Polizeibehörden aufnehmen und das Ganze fachlich und technisch verbessern.

Interessant ist die Teilnahme von Berlin und Bremen – zunächst einmal war eFBS nämlich bloß für die so genannte "CRIMe-Kooperation" vorgesehen, also BKA, BPOL und die Länderpolizeien von Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg, die gemeinsam ein anderes Fallbearbeitungssystem benutzten und zusammen auf eFBS umsteigen wollen. Und ... es wurde der Name des Programms modernisiert: Aus "Polizei 2020" wurde "Programm P20" (P20).

Bis Ende April 2022 wurden laut BMI insgesamt 170 Millionen Euro ausgegeben für gemeinsam aus dem Polizei-IT-Fonds finanzierte Maßnahmen von P20 (ab Einrichtung des Polizei-IT-Fonds im Jahr 2020) sowie Maßnahmen des Zentralprogramms (ab 2018) und des Teilnehmerprogramms beim Bundeskriminalamt (ab 2018).

Die weiteren jährlichen Kosten für das Zentralprogramm schätzt man unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 auf 160 Millionen Euro, die jährlichen Kosten für den Polizei-IT-Fonds auf 75 Millionen. Allerdings, so die Sprecherin, würden die einzelnen Ausgaben der Teilnehmerprogramme zur Umsetzung der Programmvorgaben nicht zentral erfasst oder erhoben: "Demnach ist auch eine Prognose zu den Gesamtausgaben bis zum Abschluss von P20 nicht vollumfänglich möglich."