Missing Link: Herr Spahn, bitte in Zimmer 1

Seite 2: Konnektoren dringend gesucht

Inhaltsverzeichnis

Dennoch ist das zentrale Problem nach wie vor die völlig unzureichende Versorgung mit Konnektoren, da es derzeit nur einen vom BSI zugelassenen Konnektor gibt, die Kocobox Med+. Drei weitere Konnektoren sind angekündigt und sollen Marktvielfalt herstellen, wie es die Projektgesellschaft Gematik einst formulierte. Sie haben aber noch keine Zulassung durch das BSI bekommen: Da ist der Medical Access Port der Telekom, der Rise-Konnektor und der Konnektor von Secunet. Alle vier Konnektoren sind VPN-Router mit einem gehärteten Debian als Betriebssystem und werden von unterschiedlichen Bündelangeboten vertrieben.

Für Zahnärzte gibt es beispielsweise die ZIS GmbH, die den Konnektor von Secunet installiert, oder die Consys, die auf den Medical Access Port der Telekom setzt. Eine Selbstinstallation in der Art, dass ein Heilberufler sich den Heilberufsausweis zulegt, die Institutionskarte (SMC-B) bestellt und einen Konnektor, den sein mit der Praxis-EDV vertrauter Teilzeit-Admin installiert, ist nicht vorgesehen: die Konnektoren dürfen nur mit dem Geld- und Werttransportdienst an zertifizierte Installateure verschickt werden.

Das größte und bekannteste, einzig sofort installierbare Angebot kommt von der Compugroup mit der zugehörigen Kocobox. Man ist derzeit Monopolist und lässt sich das fürstlich bezahlen, etwa mit einem Frühlingsangebot von 2353 Euro für den Konnektor für eine Zahnarztpraxis. Hier wird mit den Sanktionsdrohungen spekuliert, die das eHealth-Gesetz unter Hermann Gröhe erzeugt hat: Die Vollpauschale von 2557 Euro bekommen nur Praxen, die im 1. Quartal 2018 zuschlagen, danach geht es rapide bergab, mit 2344 Euro im zweiten und 1155 Euro im dritten Quartal 2018. Dabei gilt es zu beachten, dass diese Beträge nicht ab einer Bestellung, sondern nur nach ab der vollständigen Installationen inklusive arbeitsbereitem VPN-Anschluss gezahlt werden. Wer auf den notwendigen Arzt/Heilberufsausweis und die für den Router notwendige interne SMC-B-Karte (=Institutionenkarte der Praxis) warten muss, hat Pech gehabt und muss Verluste hinnehmen.

Von daher ist es nicht verwunderlich, wenn Anbieter von Bündellösungen ohne zugelassenen Konnektor wie DGN eine Änderung der Finanzierungsvereinbarung für Praxen fordern. Sie fühlen sich benachteiligt. Damit sind wir wieder bei der kassenärztlichen Bundesvereinigung, die in dieser Woche realisiert hat, was unrund läuft und Kassenärzten schadet. In einer Stellungnahme kündigt KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel kämpferisch an: "Erstens wird die KBV sofort in die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einsteigen, um die aktuellen Marktpreise bei der Finanzierung der TI-Komponenten zu berücksichtigen. [...] Zweitens werden wir, um das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen, auf die Politik zugehen, um eine Fristverlängerung um ein weiteres halbes Jahr bis Mitte 2019 zu erwirken."

Mit dem Start der vernetzten Medizin-Telematik ist der nächste Gesundheitsminister also ordentlich gefordert, auch über die Legislaturperiode hinaus. Denn die bei Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern (jeweils für 3 anwesende zeichnungsberechtigte Ärzte muss ein VPN-Router-Rack in den Serverschrank) installierten Systeme haben eine Laufzeit von fünf Jahren und müssen danach ausgetauscht werden: Im Netz der Gesundheitsdaten aller Bürger soll es schließlich sicherer zugehen als in dem Behördennetz IVBB, wo der Bundeshack die Gemüter erregt. (tiw)