Neues Gesetz schützt Geschäftsgeheimnisse

Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Unternehmen künftig "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" ergreifen.

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Neues Gesetz schützt Geschäftsgeheimnisse
Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Ohne Geschäftsgeheimnisse funktioniert eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft nicht. Nicht ohne Grund bestehen Betriebswirte und Juristen daher auf dem sogenannten Geheimwettbewerb. Unternehmen, die Betriebsinterna mit ihren Konkurrenten austauschen, müssen mit Ermittlungen wegen Kartellabsprachen mit teils sehr hohen Bußgeld- und Schadenersatzforderungen rechnen.

Oftmals werden Geschäftsgeheimnisse umfassend durch vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern geschützt. Die Tücken stecken im Detail und der gesetzliche Schutz war bislang unzureichend. Mit einem neuen Gesetz soll sich dies nun grundlegend ändern.

Mit mehrmonatiger Verspätung ist Deutschland jüngst seiner Pflicht nachgekommen, die "Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung" in nationales Recht umzusetzen. Die Frist dafür war bereits am 9. Juni 2018 abgelaufen. Das "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen", kurz GeschGehG, trat nun am 26. April 2019 in Kraft.

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