Upcycling: Photovoltaik auf dem Balkon realisieren

Seite 6: Anmeldung der Anlage

Inhaltsverzeichnis

Es ist sozusagen die Gretchenfrage der Balkonsolar-Gemeinde: Wie hältst du es mit der Anmeldung beim lokalen Energieversorger? Und was passiert, wenn die Anlage nicht angemeldet ist? Hier besteht die größte Sorge und Verunsicherung. Wir empfehlen natürlich alles zu unternehmen, um die Anlage legal zu halten, was aber unter Umständen recht kompliziert, teuer und zeitaufwändig werden kann.

Ich hatte versucht, mein erstes Balkonsolargerät beim lokalen Energieversorger anzumelden. Es begann dann ein E-Mail-Wechsel, in dem der Versorger eine Anmeldung und Anschluss der Geräte durch einen Elektriker forderte und ich darauf bestand, dass ich das nicht brauche. Eine Bestätigung der Anmeldung kam bisher nicht, aber beide Seiten wissen, dass es die Anlage gibt.

Diese Erfahrung ist nicht ungewöhnlich. Kleine Versorger sind von diesem Thema teils überfordert und einige größere Versorger versuchen, die Anmeldung möglichst kompliziert zu machen, um damit abzuschrecken. Eine Hürde ist die Anmeldung, die sich einige Bürger und Bürgerinnen laut Forenberichten sparen, sie stecken die Anlage ein und erzeugen Strom für ihren Bedarf. Die nächste Hürde ist der Stromzähler, egal ob mit oder ohne Anmeldung. Achten sollte man darauf, dass der Zähler eine Rücklaufsperre besitzt. Das erkennt man am Symbol auf dem Zähler.

Symbole für Rücklaufschutz und Zählrichtung auf dem Stromzähler

Wenn man einen solchen Zähler nicht hat, dann könnte dieser beim Einspeisen in das öffentliche Netz zurücklaufen, d. h. rückwärts zählen, dies wird vom Versorger als Betrugsversuch ausgelegt. Bei einer Anmeldung einer Anlage würde der Versorger dann einen Zähler mit Rücklaufsperre einbauen, die Kosten werden aber gern auf den Kunden abgewälzt.

Daher ist es sinnvoll, zumindest formlos den Energieversorger von der Anlage in Kenntnis zu setzen. Einige haben dafür Onlineformulare auf ihren Websites. In diesen Formularen stehen aber teils noch viele, zumindest nach neuen Regeln fragliche, Formulierungen, etwa dass man die Einspeisung auf 70 Prozent der Leistung begrenzen müsse. Dies betrifft aber an sich nur Anlagen über 7 kWp und wenn überhaupt eine Einspeisung in das öffentliche Netz vorgesehen ist.

Manchmal will der Energieversorger dann den Zähler, unabhängig von der Rücklaufsperre, kostenpflichtig tauschen. Auch hier würde ich mit Verhandlungsgeschick versuchen dies zurückzuweisen, da die Versorger die Zähler sowieso in den kommenden Jahren gegen eine moderne Messeinrichtung tauschen müssen, also einen digitalen Zähler, der Einspeisung und Netzbezug messen kann.

In der Regel wird der Energieversorger noch ein Formular zusenden, bei dem man unterschreiben muss, dass man auf die Einspeisevergütung verzichtet. Dies ist sehr zu empfehlen, da hier sonst nur Abrechnungs- und eventuell noch Steueraufwand entsteht und so kleine Anlagen ja keinen Überschuss produzieren, den man einspeisen könnte.

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verlangt, dass ortsfeste und an das Stromnetz angeschlossene Solaranlagen registriert werden. Nicht ortsfeste Einheiten müssen laut FAQ der Bundesnetzagentur nicht registriert werden. Es ist bisher nicht abschließend geklärt, wann ein Steckdosen-Solarmodul ortsfest ist, da ich es ja jederzeit ausstecken und wiederum an anderer Stelle anbringen kann.

Grundsätzlich endet die Zugriffsmöglichkeit des Netzbetreibers hinter dem Zähler, soweit keine Änderungen der technischen (elektrischen) Gebäudeausrüstung selbst vorgenommen werden. Damit liegt die Frage, ob das Solar-Gerät fest, mit Schuko- oder nach DIN VDE 0628-2 (mit Wieland RST20i3-Stecker) angeschlossen wird außerhalb der Zuständigkeit des Netzbetreibers. (Dies wurde bereits 2016 von der BNetzA bestätigt). In neueren VDE-Vornormen scheint der Schuko-Stecker als kostengünstiges Schlupfloch allerdings wieder ausgeschlossen zu sein, da die VDE-Normen sehr komplex sind, sollte man im Zweifelsfall auch hier einen Fachmann um Rat fragen.

Die Registrierung ist online beim Marktstammdatenregister vorzunehmen. Die Registrierung ist gebührenfrei und jeder kann sie durchführen. Diese Regelungen stammen überwiegend aus einer Zeit, als diese Kleinstanlagen noch gar nicht angedacht waren und man davon ausgegangen war, dass Solaranlagen immer mehrere Tausend kWh im Jahr einspeisen. Später wurde schlicht versäumt, eine Bagatellgrenze für Kleinstanlagen einzuführen.

Sie sehen also, dass der Versuch, selbst etwas zur Energiewende beizutragen, durchaus seine Hürden hat. In den letzten Jahren hat sich hier aber in den Normen und EU-Recht einiges getan, was die Hoffnung erlaubt, dass es bald leichter sein wird Kleinanlagen legal und normgerecht zu betreiben.

Zu guter Letzt noch ein Wort zum Thema Amortisation: Die wenigsten würden durchrechnen, wann sich der neue Fernseher lohnt, weil sie dadurch Kinobesuche einsparen. Bei Balkonsolargeräten jedoch fragen immer wieder Menschen nach der Amortisierung. Die passiert nicht durch die Einspeisevergütung, sondern dadurch, dass weniger Strom vom Netz bezogen werden muss. In der Regel lassen sich durch Balkonkraftwerke etwa 400 kWh pro Jahr erzeugen, das ist bei einer dreiköpfigen Familie immerhin etwa 10 Prozent des Verbrauchs.

Allerdings ist der eigene Stromverbrauch für jeden unterschiedlich: Manche Menschen gehen morgens aus dem Haus, essen im Betrieb und haben bereits ihren Verbrauch optimiert. Andere haben viele Geräte im Standby, kochen täglich und arbeiten im Homeoffice. Was bleibt, ist auf jeden Fall das gute Gefühl, durch Upcycling und Solarenergienutzung etwas für die Umwelt zu tun. (caw)