Verträge für kommerzielle KI-Kreativität neu gedacht

KI-generierte Inhalte im kreativen Bereich erfordern angepasste Nutzungsverträge. Sie führen zu absurden Nutzungsrechten für unbeteiligte Dritte sowie Kunden.

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Dieses vom Autor mit Midjourney generierte Bild genießt keinerlei urheberrechtlichen Schutz.

(Bild: Midjourney / Joerg Heidrich)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
Inhaltsverzeichnis

Egal ob Stockfotos, Texte oder Videos: Wer digitale Inhalte erwirbt oder verkauft, schließt über diesen Vorgang einen Vertrag ab. Dieser regelt im Kern die Erlaubnis, die urheberrechtlich geschützten Inhalte für einen bestimmten Zweck zu nutzen. Weil im europäischen Recht das Urheberrecht unveräußerlich ist, werden nur die Nutzungsrechte übertragen und Lizenzen erteilt. Diese können unterschiedliche Schwerpunkte haben.

So wechseln bei einem Autorenvertrag üblicherweise viele Rechte zum Vertragsnehmer. Neben dem eigentlichen "Copyright", also dem Nutzungsrecht, vereinbaren die Vertragspartner meist auch Rechte zu Bearbeitung, Übersetzung oder Weitergabe. Zu Stockfotos regelt der Vertrag, in welchem Bereich die Bilder oder Grafiken eingesetzt werden dürfen – etwa nur online, für Werbezwecke oder auch auf dem Cover eines Printmagazins.

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Bei KI-generierten Inhalten, seien es Bilder, Texte, Grafiken, Musik oder Filme, stellt sich die rechtliche Situation anders dar. Denn das klassische Urheberrecht fußt auf der Vorstellung eines menschlichen Schöpfers, der eine originell-kreative Leistung erbringt. Ziel dieses Rechts ist es, die persönliche geistige Leistung umfassend zu schützen und dem Schöpfer eine wirtschaftliche Verwertung zu ermöglichen.

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