Vorbereitung auf den AI Act: Wie die ISO 42001 helfen kann

Wer sich auf den AI Act vorbereiten will, findet Hilfe in der ISO 42001 – doch auch Datenschutz und Urheberrecht müssen beachtet werden.

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Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Sami Yousef
  • Roman Krepki
  • Florian Helbig
Inhaltsverzeichnis

Der AI Act wirft noch viele Fragen zu den aus ihm folgenden Anforderungen und Pflichten auf. Den Großteil der Regularien bilden die Vorschriften zu Hochrisiko-KI-Systemen, die zum Teil bereits ab dem 2. August 2026 gelten. Dabei könnte es sich schon als schwierig erweisen, KI-Systeme korrekt in die Risikokategorie "hoch" einzuordnen. Bis Februar 2026 hat die EU-Kommission noch Zeit, eine Liste mit konkreten Merkmalen dafür vorzulegen. Diese Liste soll dann auch die bisher noch etwas unklare Betroffenheitsprüfung durch Beispiele für Hochrisiko-KI-Systeme erleichtern.

Auch die Regeln fĂĽr "Hochrisiko-KI" muss der Gesetzgeber noch konkretisieren. Anders als den Transparenzpflichten fĂĽr sogenannte "bestimmte KI-Systeme", die relativ klar darauf abzielen, KI-Erzeugnisse und KI-Kommunikationssysteme als solche zu kennzeichnen, fehlt es den neuen Regeln zu Hochrisiko-KI-Systemen an Klarheit. Ein hilfreiches Werkzeug, um den AI Act nachzuvollziehen und diesem Artikel zu folgen, ist der AI Act Explorer.

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  • Zwar verlangt der AI Act besondere Sorgfalt bei Hochrisiko-KI, doch die Richtlinie lässt im Detail Spielraum fĂĽr Interpretationen.
  • Der AI Act unterscheidet zwischen Anforderungen und Pflichten fĂĽr Hochrisiko-KI-Systeme, wobei Anbieter und Betreiber unterschiedliche Verantwortlichkeiten tragen.
  • Die Anforderungen umfassen Data Governance, technische Dokumentation, Risikomanagement und Transparenz.
  • Mit der ISO 42001 gibt es bereits eine internationale Norm, die sich in vielen Anforderungen wie Qualitätsmanagement und Data Governance mit dem AI Act deckt.
  • Die Norm hilft dabei, frĂĽhzeitig ein zertifizierungsfähiges KI-Managementsystem einzurichten, das sich später vergleichsweise einfach an den AI Act anpassen lässt.

Kapitel III des AI Act befasst sich mit den Hochrisiko-KI-Systemen und unterscheidet zwischen Anforderungen (Abschnitt 2) und Pflichten (Abschnitt 3) – die Anforderungen gelten für jedes Hochrisiko-KI-System als Beschaffenheitsvorgabe. Bei den Pflichten unterscheidet der AI Act zwischen Anbietern und Betreibern der Systeme. Abhängig von der eigenen Rolle im Zusammenhang mit dem entsprechenden Hochrisiko-KI-System fallen die Pflichten unterschiedlich aus, wobei sich Unklarheiten hauptsächlich für Anbieter ergeben.

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