Was die neue KI-Verordnung der EU für KI-Anbieter und Anwender ändert

In der ersten Jahreshälfte 2024 soll die europäische KI-Verordnung in Kraft treten. So richtig zufrieden ist aber kaum jemand mit ihr.

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, KI Midjourney  Collage c’t 

(Bild: KI Midjourney | Collage c’t )

Lesezeit: 17 Min.
Von
  • Holger Bleich
Inhaltsverzeichnis

Selten wurde ein EU-Gesetzgebungsprozess so sehr von aktuellen Entwicklungen getrieben wie der zur KI-Verordnung (auch KI-VO, Artificial Intelligence Act, AI Act genannt). Als die EU-Kommission im April 2021 ihren Entwurf präsentierte, hielt sich das mediale Echo noch in Grenzen. Ende 2022 dann läutete Open AI mit ChatGPT den Hype um generative KI-Modelle ein, und die geplante Verordnung geriet in den Fokus von Politik, Öffentlichkeit und Lobbyisten. Plötzlich war Druck auf dem Kessel.

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Die Kommission wollte eigentlich nur Systeme zur automatischen Entscheidungsfindung regulieren. Im Blick hatte sie beispielsweise Personalauswahlverfahren in Unternehmen und den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung, wo es zu einigen folgenreichen Fehlentwicklungen gekommen war. Außerdem wollte man strikte Verbote gegen den grundrechtswidrigen KI-Einsatz aussprechen, etwa zum Social Scoring chinesischer Art.

Diese Kernelemente bilden zwar in der nun finalen Version der KI-VO das Grundgerüst, aber in den extrem langwierigen Verhandlungen um den Vorschlag zwischen Kommission, Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament kamen immer mehr neue Aspekte hinzu. Das geplante Gesetz gilt deshalb nun weltweit als Blaupause dafür, wie man KI als die Zukunftstechnik regulieren könnte, ohne allzu sehr auf die Innovationsbremse zu treten.

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