Ab 2018 gilt ein neues Eco-Label für Drucker
Die Vorschriften zur Vergabe des Umweltsiegels "Blauer Engel" werden im kommenden Jahr verschärft, ab Januar gelten für Drucker neue Vergaberichtlinien
- Jürgen Seeger
Ab 2018 gelten für Drucker die neuen Vergaberichtlinien "RAL-UZ 205", die für mehr Nachhaltigkeit sorgen sollen. Hintergrund ist, dass Endgeräte der ITK immer noch zu den großen Energiefressern gehören: 17 Prozent des in Unternehmen für ITK verbrauchten Stroms entfallen auf das Konto von Computern, Druckern, Telefon- und Netztechnik, in den Haushalten sind es sogar 44 Prozent.
Bereits Ende 2016 wurden von der "Jury Umweltzeichen" neue Kriterien beschlossen. Die lange Vorlaufzeit hat zur Folge, dass die Liste der zertifizierten Geräte schon recht lang ist, schreibt iX dazu in einem Artikel der aktuellen Ausgabe 1/2018. Dennoch könne man nicht davon ausgehen, dass ab sofort alle Drucker im Handel den neuen Vorschriften entsprechen. Denn "Bürogeräte mit Druckfunktion" können noch bis Ende 2017 das Label nach der alten Vergabegrundlage RAL-UZ 171 erhalten haben.
Ungeklärt bleibt aber nach wie vor, ob und wie schädlich Druckeremissionen tatsächlich sind. Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium sehen keine Gefahr, auch der ITK-Verband Bitkom findet keine belastbaren Hinweise auf potenzielle Gesundheitsgefahren durch Laserdruck- und -kopiersysteme bei einem "bestimmungsgemäßen Gebrauch", heißt es weiter in dem iX-Artikel. (js)