Neue EU-Datenschutzgrundverordnung: Vielen Firmen drohen böse Überraschungen

Die EU-DSGVO, die Ende Mai umgesetzt sein muss, wird wohl viele Firmen kalt erwischen. Dabei kann es sehr teuer werden, wenn man nach dem 25. Mai 2018 bei Datenschutzverstößen ertappt wird.

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(Bild: iX)

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Von
  • Jürgen Seeger

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber Unternehmen für die Umstellung ihrer Prozesse auf das neue EU-Datenschutzrecht (DSGVO - Datenschutzgrundverordnung) eingeräumt hat. Ab diesem Zeitpunkt können die Aufsichtsbehörden bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes verhängen und Abmahnungen drohen. Insbesondere Big-Data-Anwendungen müssen signifikante Änderungen erfahren.

Doch scheinen immer noch viele Firmen das Problem nicht erkannt zu haben. So hat eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom ergeben, dass bislang nur jedes vierte Unternehmen zusätzliches Personal für die Umsetzung der DSGVO einsetzt. Neueinstellungen gab es dazu bei 5 Prozent der Befragten, 20 Prozent gaben an, vorhandenes Personal dafür einzusetzen.

Eine IDC-Studie ergab, dass bis August 2017 satte 44 Prozent der deutschen Unternehmen noch keine konkreten Vorbereitungen für die Zeit nach dem 25. Mai 2018 getroffen haben. Auf eine besondere Problematilk weisen auch Bildungsexperten hin: Bildungseinrichtungen seien zwar auch von der DSGVO betroffen, wüssten dies aber oft einfach nicht,

Der Bitkom stellt auf seiner Website Material zum Thema zur Verfügung. Mit dem Thema EU-DSGVO befasste sich auch ein iX-Webinar, dessen Aufzeichnung weiterhin angeboten wird und das mit einem Webinar zum Thema "Der Stand der Technik in der IT-Sicherheit" am 29. November fortgesetzt wird. (js)