Apple vs. Samsung: Prozess muss iPhone-Design-Verletzung neu aufrollen

In Kalifornien hat ein neuer Prozess begonnen, der nun klären soll, ob Samsungs Schadenszahlung wegen Verletzung des iPhone-Designs rechtens war. Es geht um knapp 400 Millionen Dollar.

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Smartphones von Apple und Samsung

(Bild: dpa, Andreas Gebert/Symbol)

Lesezeit: 2 Min.

Der bald sieben Jahren andauernde Patentstreit zwischen Apple und Samsung geht in die (wohl) letzte Runde: Am Bezirksgericht von San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien hat die zuständige Richterin Lucy Koh das neue, von Samsung geforderte Verfahren eröffnet – am selben Ort, an dem die Prozesswelle der Konzerne im Jahr 2011 ihren Anfang nahm. Der jüngste Prozess soll klären, ob eine bereits von Samsung an Apple geleistete Schadenszahlung in Höhe von 399 Millionen Dollar gerechtfertigt war.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Schon die Auswahl unparteiischer Geschworener habe sich am Montag schwierig erwiesen und praktisch den kompletten ersten Prozesstag eingenommen, wie Cnet berichtet: Die Richterin habe zahlreiche der insgesamt 74 Kandidaten von der Jury-Liste streichen müssen, da diese etwa Apple-Aktien besitzen, für Google an Android arbeiten oder einen Partner haben, der für eines der Unternehmen tätig ist.

In Silicon-Valley sei es schwierig, Personen zu finden, die keinerlei Verbindung zu einem der beiden Smartphone-Riesen aufweisen, merkt die Nachrichtenseite an.

Letztlich konnte aber eine Jury aus acht Personen gebildet werden, denen explizit untersagt wurde, sich über den Hersteller ihres Telefons oder Tablets auszutauschen. Wenn diese eine “Pause machen oder aufs Klo gehen”, ist es nicht erlaubt, über diese Thema zu sprechen, warnte die Richterin.

Es geht in dem neuen Prozess ausschließlich um die drei Apple-Geschmacksmuster (“Design Patents”) D593087, D618677 und D604305. Diese schützen ein Smartphone mit rechteckiger Vorderseite und abgerundeten Kanten sowie die Darstellung von sechzehn bunten App-Icons in einem Raster auf einem schwarzen Bildschirm – der bekannte und bis heute praktisch unveränderte Homescreen des iPhones.

Geschütztes Apple-Design: Rechteckiges Smartphone mit abgerundeten Kanten.

Streitpunkt ist die Berechnungsgrundlage der Schadenssumme von 399 Millionen Dollar: Bislang diente dafür Apples Gesamtgewinn aus dem Verkauf der jeweiligen Smartphone-Reihe und nicht nur der durch die geschützte Funktion erzielte Gewinn.

Bei der Verletzung von Geschmacksmustern müsse als Grundlage zur Schadensberechnung nicht zwingend das Endprodukt herangezogen werden, das an Nutzer verkauft wird, urteilte jedoch das höchste US-Gericht zuvor einstimmig – es könne auch nur eine Komponente des Produktes sein. Bei welchem der Apple-Geschmacksmuster nun das gesamte Smartphone oder aber nur eine Komponente als Berechnungsgrundlage dient, wollte der US Supreme Court nicht entscheiden, dies soll nun das Bezirksgericht von San Jose klären. (lbe)