Bericht: Apple zahlt in Apple-Music-Probephase soviel wie Spotify

Während Labels und Künstler bei zahlenden Nutzern einen Umsatzanteil von 71,5 Prozent erhalten, gibt's beim Gratisstream angeblich einen kleinen Fixbetrag.

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Taylor Swift

Unter anderem die Musikerin Taylor Swift hatte Druck auf Apple ausgeübt.

(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)

Lesezeit: 2 Min.

Apple wird in der Probephase seines neuen Streamingdienstes Apple Music pro abgespieltem Titel 0,2 US-Cent zahlen. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf informierte Kreise. Dieser Wert sei "ungefähr vergleichbar" mit dem, was Wettbewerber Spotify in seiner Gratisvariante an Labels und Musiker zahle. Hinzu kommt eine kleinere Summe für die Musikverlage, die derzeit offenbar noch verhandelt wird. Diese liegt wohl bei 0,047 US-Cent.

Zuvor hatte Apple in der drei Monate langen Probephase von Apple Music an Künstler und Plattenfirmen gar nichts zahlen wollen. Dies änderte sich erst nach massive Kritik aus Musiker- und Independent-Label-Kreisen. Ein offener Brief von Sängerin Taylor Swift brachte das Fass zum Überlaufen: Apples iTunes Boss Eddy Cue lenkte ein, doch zu zahlen.

Über die Summe machte Apple allerdings bislang keine Angaben. Bei zahlenden Apple-Music-Mitgliedern sollen 71,5 Prozent abgeführt werden – etwas mehr als die industrieüblichen 70 Prozent. 1,5 davon sollten als Ausgleich für die dreimonatige Probephase dienen. Apple will auch nach der Entscheidung, die Probephase zu vergüten, weiter bei 71,5 Prozent bleiben, sagte Cue.

Im Bericht der New York Times geht es eigentlich um den neuen Vertrag Apples mit zahlreichen Independent-Labels, der nach langen Verhandlungen in dieser Woche abgeschlossen worden sein soll. Die Rate von 0,2 US-Cent pro Stream gelte aber für alle Musikfirmen, hieß es. Wie die Vertragsgestaltung in Europa aussieht, ist derzeit noch unklar. Apple Music startet Ende Juni auch in Deutschland. Nach der Probephase sind knapp 10 Euro pro Monat (oder 15 Euro für eine Familie mit bis zu sechs Personen) zu zahlen. (bsc)