EU vs. Apple: Gericht weist Intervention der US-Regierung zurück

Der Versuch der US-Regierung, die von der EU-Kommission gegen Apple verhängte 13 Milliarden Euro schwere Steuernachzahlung zu annullieren, ist vorerst gescheitert: Das Gericht der Europäischen Union hat den Einspruch zurückgewiesen.

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Apple

(Bild: wafitz CC-BY-SA 3.0)

Lesezeit: 3 Min.

Die formelle Intervention der US-Regierung im Steuerstreit zwischen Apple und der EU ist im Sand verlaufen: Nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union konnte die US-Regierung nicht zeigen, dass sie vom Ausgang der Angelegenheit direkt betroffen ist. Deshalb wurde der Einspruch gegen die milliardenschwere Steuernachzahlung, die Apple an Irland zu leisten hat, zurückgewiesen, wie aus einer am 15. Dezember veröffentlichten Entscheidung des Gerichtes hervorgeht.

Den Gerichtsunterlagen zufolge hatte die US-Regierung im April 2017 Einspruch eingelegt und unter anderem argumentiert, die von der EU-Kommission gegen Apple verhängte Steuernachforderung wirke sich unmittelbar auf die Steuereinkünfte der USA aus und sei nicht im Einklang mit bilateralen Steuerabkommen – dies wurde zurückgewiesen. Die ökonomischen Konsequenzen könnten die wirtschaftliche Situation der USA nur indirekt beeinflussen und dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die noch nicht erwiesen seien, so die Richter.

Die EU-Kommission ist 2016 zu der Ansicht gelangt, dass die Steuervereinbarungen zwischen Apple und Irland als unzulässige staatliche Beihilfe zu werten sind. Apple habe deutlich weniger als den für andere Firmen geltenden Satz von 12,5 Prozent gezahlt. Die Kommission hat Irland deshalb dazu angewiesen, 13 Milliarden Euro an Steuern von Apple einzufordern. Gegen diese Entscheidung gehen sowohl Apple als auch die irische Regierung vor, das Verfahren läuft.

Apple-Chef Tim Cook hatte die Steuernachforderung im vergangenen Jahr als “politischen Scheiß” bezeichnet. Niemand habe "irgendwas falsch gemacht", so der Konzernchef.

Der Kommission seien “schwerwiegende Fehler” in Hinblick auf Apples Geschäftsaktivitäten außerhalb Irlands unterlaufen, so der Konzern: Die Wettbewerbshüter hätten nicht erkannt, dass gewinnbringende Geschäftstätigkeiten wie die “Entwicklung und Vermarktung geistigen Eigentums” von den USA aus “kontrolliert und verwaltet” werden – und die Gewinne entsprechend dem Heimatstandort “zuzuordnen” seien statt Irland. Die irischen Niederlassungen würden nur “Routineaufgaben” erledigen.

Apples globaler Umsatz – und die Steuern im Geschäftsjahr 2017.

(Bild: Mac & i Heft 6/2017 )

Die Entscheidung der EU-Kommission wurde schon von der Obama-Regierung kritisiert, eine Position, die die Trump-Administration beibehalten hat. Es handele sich um einen unerwünschten Präzedenzfall, kritisierte das amerikanische Finanzministerium im August.

Nach jüngstem Stand will Apple Anfang 2018 damit beginnen, die geforderten 13 Milliarden Euro auf ein Treuhandkonto der irischen Regierung zu übermitteln. Der gerichtlich ausgetragene Streit um die Nachzahlung dürfte noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

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(lbe)