vzbv: Apples Teilnahmebedingungen für Schülerkurse "fast vollständig rechtswidrig"

Die Verbraucherschützer haben Apple abgemahnt, weil sie unter anderem die Verwertungsrechte für Bildaufnahmen der an den Kursen teilnehmenden Schulkinder als "zu weitreichend" erachten. Der Konzern will dies nun ändern.

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(Bild: dpa, Bernd von Jutrczenka)

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Apple muss die Teilnahmebedingungen der in den eigenen Ladengeschäfte für Schülergruppen angebotenen Kurse ändern. Der iPhone-Konzern habe bereits – in Reaktion auf eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – eine Unterlassungserklärung abgegeben und müsse die alten Bedingungen bis zum 10. Juni streichen, wie der vzbv am Montag mitteilte.

Die bisher geltenden Teilnahmebedingungen sind nach Ansicht der Vebraucherschützer "fast vollständig rechtswidrig". Apple habe sich etwa vorbehalten, die Schulkinder zu filmen sowie zu fotografieren und diese Aufnahmen "umfassend zu verwerten", erklärt der vzbv, zugleich habe das Unternehmen "jegliche Haftung" abgelehnt und sich dies von den Eltern anhand einer Einverständniserklärung schriftlich bestätigen lassen.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer räumt sich Apple damit Verwertungsrechte ein, um die Aufnahmen der Minderjährigen "nahezu beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen" nutzen zu können. "Zugleich sollten die Eltern auf jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten", merkt der vzbv an.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelte auch, dass sich Apple vorbehält, Schüler ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme auszuschließen und diese dann nach Hause zu schicken, obwohl eine Anmeldung und Teilnahmebestätigung vorliegt.

Apple führt seit langem kostenlose Veranstaltungen in der eigenen Ladenkette durch, bei der Teilnehmer auf Produkte des Unternehmens zurückgreifen können und in diese eingewiesen werden. Das Angebot richtet sich neben normalen Kunden auch an Lehrkräfte, zudem gibt es spezielle Veranstaltungen für Kinder und Schüler. "Zahlreiche Schlupflöcher" würden es Unternehmen ermöglichen, in die Klassenzimmer zu drängen, so die Verbraucherschützer – sie fordern bundesweit geltende Standards, die die Schule als "werbefreien Raum" bewahren sollen. (lbe)