Best of Informationsfreiheit: Kanzleramtsakten schlummern in privaten Archiven

Massenweise Dokumente aus dem Kanzleramt lagern nach der Amtszeit in privaten Stiftungen der Politiker – unter Verschluss. Das stört das Bundeskanzleramt kaum.

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Best of Informationsfreiheit: Kanzleramtsakten schlummern in privaten Archiven

(Bild: vchal/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Arne Semsrott
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Wird es bald eine Angela-Merkel-Stiftung geben, in deren Archiv hunderte Akten lagern? Sollte die Bundeskanzlerin nach ihrem Rückzug aus der Politik im kommenden Jahr eine bewährte Tradition ihrer Vorgänger fortführen, könnte sie die wichtigsten Akten ihrer Amtszeit aus dem Kanzleramt mitgehen lassen und dann einer privaten Stiftung vermachen.

Best of Informationsfreiheit

Freie Informationen sind eine Voraussetzung fĂĽr Demokratie. Daher: Das "Best of Informationsfreiheit", alle zwei Wochen, von Arne Semsrott. Er ist Projektleiter von FragDenStaat und freier Journalist. Er arbeitet zu den Themen Informationsfreiheit, Transparenz, Lobbyismus und Migrationspolitik.

Konrad Adenauer und sein Amtschef Hans Globke, Helmut Kohl und Helmut Schmidt – sie alle haben gemeinsam, dass sie massenweise Dokumente, manche davon geheime Verschlusssachen, rechtswidrig aus dem Kanzleramt mit nach Hause nahmen. Nach ihrem Tod gelangten die amtlichen Briefe, Vermerke und Protokolle dann nicht zurück zu ihrem Besitzer, dem Staat, sondern in private Kanzler- oder Parteistiftungen. Und auch Akten aus der Kaiserzeit könnten noch in privaten Archiven schlummern.

An diesem Diebstahl stört sich das Bundeskanzleramt kaum. In der Frage, ob der hunderte Aktenkisten umfassende Nachlass von Helmut Kohl im Keller seiner Witwe Maike Kohl-Richter verbleiben darf, stellte es kaum eigene Nachforschungen an. Statt ein paar Beamte zur Inspektion vorbeizuschicken, ließ sich das Kanzleramt sogar Antworten auf Presseanfragen zur Angelegenheit von der "lieben Maike" Kohl-Richter wörtlich diktieren. Das wiederum war den Beamten dann so peinlich, dass das Kanzleramt Details zu dem Vorgang erst nach einer Klage des Tagesspiegels herausgab.

Aber nicht nur die Exekutive, auch die Legislative toleriert die Privatisierung der Aktenbestände. So hätte das Parlament bei der Reform des Bundesarchivgesetzes im Jahr 2017 etwa das Bundesarchiv ermächtigen können, Akten des Bundes auch von Privaten einzuziehen. Nach einer Stellungnahme der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung, die sie mit anderen parteinahen Stiftungen abgestimmt hatte, sahen die Abgeordneten allerdings davon ab.

Neben der CDU-nahen Stiftungen haben nämlich auch die Stiftungen von Grünen, SPD, FDP und Linken kein Interesse daran, bald amtliche Akten aus ihren Beständen ans Bundesarchiv abgeben zu müssen. Sie argumentieren, dass Akten etwa des ehemaligen Kanzleramtschefs und Nazi-Funktionärs Hans Globke aus "dem Kontext gerissen" werden würden, wenn sie in ein staatliches Archiv wandern würden – was wiederum Fragen nach derartigen Verschmelzungen von Parteien- und Behördenarbeit aufwirft.

Die parteinahen Stiftungen verweisen gerne darauf, dass die Akten ja bei ihren neuen Eigentümern etwa in der Konrad-Adenauer-Stiftung eingesehen werden dürften. Dort allerdings gelten die Benutzungsordnungen der Privaten. Sie können anders als das Bundesarchiv – mindestens theoretisch – aufgrund einer politischen Motivation den Zugang zum Archiv untersagen, was an sich schon die Schere im Kopf anschärfen könnte. Zudem gibt es keinen Anspruch auf Herstellung von Aktenkopien.

So konnte die Historikerin und Journalistin Gaby Weber mit einer Klage gegen das Bundeskanzleramt auch nicht erreichen, dass sie sich Akten von der Konrad-Adenauer-Stiftung zurückholt. Eigentlich müsste die Behörde aktiv werden – aber wenn sie es nicht tut, gibt es zumindest laut dem Verwaltungsgericht Berlin keine rechtliche Handhabe für die Öffentlichkeit.

Bleibt nur noch die Digitalisierung als kleine Hoffnung auf mehr Transparenz. Können die Archive zumindest darauf verpflichtet werden, ihre Aktenbestände als Digitalisate öffentlich zugänglich zu machen, würde damit eine Hürde fallen – und die Vergangenheit der Kontrolle der Parteien etwas entrissen werden.

(bme)