Edit Policy: Verschärfungen bei der Urheberrechtsreform in Deutschland

Bei Umsetzung der Urheberrechtsreform sollen die Uploads in Echtzeit auf Verstöße geprüft werden. Die Bundesregierung setzt nun doch auf Upload-Filter.

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Edit Policy: Urheberrechtsreform in Deutschland

(Bild: GreenTech / Shutterstock.com)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Felix Reda
Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung setzt bei der Urheberrechtsreform nun doch verstärkt auf Uploadfilter. Ein erster, im Juni veröffentlichter Diskussionsentwurf zur Umsetzung des umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie fiel recht gemäßigt aus. Dieser erlaubte Nutzer:innen, ihre hochgeladenen Inhalte vorsorglich als erlaubt zu kennzeichnen und so vor einer vollautomatischen Sperrung zu schützen, beispielsweise wenn sie legale Zitate oder Inhalte unter Creative Commons-Lizenzen enthalten. Der nun bekannt gewordene Referentenentwurf rückt vom Prinzip des Pre-Flagging ab. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen kann eine Sperrung von legalen Inhalten durch Uploadfilter verhindert werden.

Kolumne: Edit Policy

(Bild: 

Volker Conradus, CC BY 4.0

)

In der Kolumne Edit Policy kommentiert der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda Entwicklungen in der europäischen und globalen Digitalpolitik. Dabei möchte er aufzeigen, dass europäische und globale netzpolitische Entwicklungen veränderbar sind, und zum politischen Engagement anregen.

Nach den neuen Plänen des Justizministeriums sollen Plattformen verpflichtet werden, Inhalte bereits während des Uploads in Echtzeit auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Nur wenn in dieser Echtzeitprüfung ein urheberrechtlich geschützter Inhalt erkannt wird, für den die Plattform keine Lizenz erworben hat, wird Nutzer:innen die Möglichkeit gegeben, den Inhalt entweder als erlaubt zu kennzeichnen oder den Uploadvorgang abzubrechen. Potentielle Urheberrechtsverletzungen sollen so gar nicht erst veröffentlicht werden.

Diese Vorgehensweise wird unweigerlich zur rechtswidrigen Sperrung zahlreicher legaler Inhalte führen. Oftmals melden Rechteinhaber Werke nämlich erst nachträglich zur Sperrung an, die bereits auf der Plattform genutzt werden. Kürzlich wurde beispielsweise die Streaming-Plattform Twitch mit einer Fülle neuer Copyright Claims überflutet, die zur plötzlichen Sperrung von Videos führte, die sich bereits seit Jahren auf der Plattform befanden.

In solchen Situationen bietet der neue Gesetzesentwurf keinerlei Schutz vor fälschlichen Sperrungen. Wer etwa ein legales Zitat oder eine Parodie hochlädt, kann sich durch den Wegfall der Möglichkeit, Uploads vorsorglich als legal zu kennzeichnen, nicht mehr gegen zukünftige Sperrverlangen von Rechteinhabern schützen. Erst wenn ein Inhalt bereits gesperrt wurde, können Nutzer:innen sich im Nachhinein beschweren. Diese Vorgehensweise genügt aber nicht einmal den Vorgaben von Artikel 17 selbst, der verlangt, dass legale Inhalte gar nicht erst gesperrt werden.

Die Nutzung freier Inhalte, die urheberrechtlich nicht geschützt sind oder unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, wird durch das neue System ebenfalls erschwert. Falsche Copyright Claims rühren hier oft daher, dass verschiedene Personen den gleichen freien Inhalt legal nutzen, Uploadfilter wie YouTubes ContentID jedoch die eine Nutzung fälschlicherweise als illegale Kopie der anderen Nutzung erkennen.

Oftmals liegt die Schuld dafür bei Rechteinhabern, die alle ihre Veröffentlichungen zur Sperrung via ContentID melden, ohne hierbei zu differenzieren, ob sie überhaupt über Exklusivrechte an den entsprechenden Werken verfügen. So kommt es regelmäßig zur Sperrung von gemeinfreien NASA-Aufnahmen oder von Werken klassischer Musik, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.

Wer gemeinfreie Inhalte regelmäßig auf Plattformen wie YouTube nutzt, kennt dieses Problem aus eigener schmerzlicher Erfahrung und wäre gut in der Lage, durch Pre-Flagging solchen erwartbaren falschen Sperrungen zuvorzukommen. Da Pre-Flagging aber nach dem Referentenentwurf nur noch dann möglich sein soll, wenn bereits während des Uploads in Echtzeit eine angebliche Urheberrechtsverletzung erkannt wird, gibt es keine Möglichkeit mehr, sich vor zukünftigen falschen Copyright Claims zu schützen. Diese sind bei frei nutzbaren Inhalten aber besonders häufig.

Auch für kleine Plattformen, die nicht über dieselben technischen Möglichkeiten wie Google oder Facebook verfügen, schafft der neue Vorschlag große Probleme. De facto bedeutet eine solche Verpflichtung zur Echtzeitprüfung von Uploads eine Art Vorzensur, die nur die modernsten Uploadfilter überhaupt leisten können. Gerade kleinere Plattformen setzen oft auf eine Kombination von weitaus weniger kostspieligen Maßnahmen wie Stichwortsuchen und vereinzelten menschlichen Überprüfungen von verdächtigen Inhalten, die aber keinesfalls bereits während des Uploads ausgeführt werden können. Die Verpflichtung zur Echtzeitprüfung ignoriert auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Artikel 17, wonach Plattformen nicht zum Einsatz einer bestimmten technischen Lösung gezwungen werden dürfen, wenn dieser im Vergleich zu ihren Einnahmen zu kostspielig ist.

An der Möglichkeit des Pre-Flagging hatten sowohl Rechteinhaber wie der Bundesverband Musikindustrie als auch große Online-Plattformen wie Google oder Facebook in seltener Einigkeit Kritik geübt. Sie hatten zu bedenken gegeben, das Pre-Flagging werde zur missbräuchlichen Kennzeichnung illegaler Inhalte führen und Nutzer:innen überfordern. Auf diese Kritik ist das Justizministerium nun offensichtlich eingegangen und hat das Pre-Flagging aus dem Umsetzungsvorschlag gestrichen – für die Nutzungsrechte ein großer Rückschritt. Wenn sich Musikindustrie und große Plattformen hier durchsetzen, könnte das sogar zu einer weiteren Marktkonzentration bei Online-Plattformen führen, weil die wenigen Technologiekonzerne, die über die technischen Möglichkeiten zur Echtzeitprüfung verfügen, nicht gezwungen sind, ihre proprietären Lösungen mit kleineren Wettbewerbern zu teilen. Die Uploadfilter drohen so zur Markteintrittshürde zu werden – ein Effekt von Artikel 17, vor dem Expert:innen wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber schon früh gewarnt haben.

Der vom SPD-geführten Justizministerium verantwortete Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung, ehe er dem Bundeskabinett zur Absegnung vorgelegt und anschließend in den Bundestag eingebracht wird. Wie schon beim Leistungsschutzrecht scheint das CDU-geführte Wirtschaftsministerium nun auch beim Thema Uploadfilter auf Verschärfungen zu drängen, die Nutzungsrechte weiter einschränken könnten. Dort lobbyieren Zeitungsverlage gegen jegliche neue Ausnahmen vom Urheberrecht, die für die Wahrung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie für den Interessenausgleich zwischen den von der Urheberrechtsreform betroffenen Gruppen jedoch zwingend notwendig sind.

Um Nutzungsrechte zu wahren, schreibt bereits Artikel 17 selbst Ausnahmen für Karikaturen, Parodien und Pastiche zwingend vor, was Interessenverbände von Verlagen und Musikindustrie nicht daran gehindert hat, in der öffentlichen Konsultation über den Gesetzesentwurf gegen eben diese Ausnahmen Sturm zu laufen. In Reaktion auf diesen Druck schlägt das Justizministerium nun eine europaweit einmalige Vergütungspflicht für die Pastiche-Ausnahme vor – Plattformen müssten also für die Nutzung von Memes, Remixes usw. eine Vergütung zahlen.

Insbesondere die geplante vergütungspflichtige Ausnahme für geringfügige Nutzungen von Schnipseln aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke ist der Unterhaltungsindustrie ein Dorn im Auge. Diese Ausnahme stellt aber gleichzeitig den einzigen echten Fortschritt des Gesetzesentwurfs für Nutzer:innen dar. Denn Karikatur, Parodie und Pastiche decken bei Weitem nicht alle Aspekte der Alltagskultur im Netz ab. Mit der neuen Ausnahme für geringfügige Nutzungen würden beispielsweise Reaction Gifs legalisiert: wenige Sekunden umfassende Ausschnitte aus Filmen oder TV-Serien, die mit Sicherheit keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten, aber dennoch streng genommen gegen das Urheberrecht verstoßen. Bislang hat sich daran kaum jemand gestört und Reaction Gifs sind ein zentraler Bestandteil der Onlinekommunikation. Spätestens wenn eine automatisierte Durchsetzung des Urheberrechts durch Uploadfilter droht, ist es jedoch wichtig, diese Alltagskultur aus der rechtlichen Grauzone zu holen. Mit der Vergütungspflicht der geplanten Ausnahme für geringfügige Nutzungen sind außerdem auch die Interessen der Rechteinhaber geschützt.

Im Referentenentwurf hält das Justizministerium an der geplanten Ausnahme für geringfügige Nutzungen fest. Angesichts des intensiven Lobbying der Unterhaltungsindustrie könnte aber auch diese einzige Errungenschaft der Nutzer:innen in der Urheberrechtsreform ins Wanken geraten. Es wäre skandalös, wenn ausgerechnet die CDU auf die Streichung dieser Ausnahme pocht, denn die Idee für die pauschale Vergütung solcher geringfügigen Nutzungen stammt von der CDU selbst. Kurz vor der Verabschiedung der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie im letzten Jahr hatte die CDU in einem Positionspapier versprochen, auf Uploadfilter zu verzichten und stattdessen Alltagsnutzungen im Netz pauschal zu vergüten. Vom Verzicht auf Uploadfilter ist in dem aktuellen Gesetzesentwurf nichts mehr zu merken. Nun wird sich zeigen, ob die CDU sogar so weit geht, ihren eigenen Vorschlag zur Legalisierung von Alltagskultur im Netz zu torpedieren.

Die Texte der Kolumne "Edit Policy" stehen unter der Lizenz CC BY 4.0.

(bme)