Edit Policy: Warum die Länder praktikablere Regeln zum Urheberrecht fordern

Seite 2: Keine Antworten auf Uploadfilter-Kontroverse

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Zum schwierigsten Teil der Urheberrechtsreform – der Umsetzung des berüchtigten Artikels 17 der EU-Richtlinie – bleibt der Bundesrat wortkarg. Weder Anträge, die Uploadfilter als Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisieren, noch Forderungen nach Verschärfung der Uploadfilter konnten in der Länderkammer eine Mehrheit erringen. Offenbar fällt es auch den Ländern schwer, sinnvolle Vorschläge zu machen, wie Plattformen einerseits zur automatischen Sperrung von Urheberrechtsverletzungen verpflichtet werden können, andererseits aber alle legalen Uploads von den Uploadfiltern verschont bleiben sollen.

Dieser Widerspruch ist bereits in Artikel 17 selbst angelegt, der schlicht ignoriert, dass es keine Technologien gibt, die diese Anforderungen erfüllen können. Algorithmen sind zu einer zuverlässigen Unterscheidung von Urheberrechtsverletzungen einerseits und legalen Zitaten oder Parodien andererseits schlichtweg nicht in der Lage. In der ersten Lesung der Urheberrechtsreform in Bundestag wies die Opposition deshalb zurecht darauf hin, dass die geplanten Ausnahmen von der automatischen Sperrung nicht ausreichen, um legale Nutzungen zu schützen.

Dass künftig verpflichtende Uploadfilter durch die Sperrung legaler Inhalte die Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken, kann also wohl nur noch der Europäische Gerichtshof verhindern, der gerade die Vereinbarkeit von Artikel 17 mit der EU-Grundrechtecharta prüft. Am 22. April will der Generalanwalt seine Stellungnahme zu dem Verfahren abgeben. Diese könnte die Dynamik im Bundestag noch einmal verändern, der die Urheberrechtsreform Anfang Mai verabschieden will.

Die Texte der Kolumne "Edit Policy" stehen unter der Lizenz CC BY 4.0.

(mho)