Kommentar zu Googles Marktmacht: Le Web, c’est moi

Ein US-Gericht erkennt Googles Vormacht an und will sie beschneiden, da der Konzern seine Marktmacht illegal missbraucht. Ob es nĂĽtzt? Fraglich, meint Jo Bager.

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(Bild: Shutterstock.com/ bearbeitet von heise online)

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"Vernehmet die Kunde, gesandt vom erlauchten Herrscher des Web, Google, durch die Stimme des treuen Herolds:

Es sei allenthalben verkĂĽndet: Im Monat des Juni im Jahre des Herrn zweitausendvierundzwanzig hat der Imperator seinen Untertanen den Ăśbergang von Manifest V2 zu V3 befohlen: Jenen, die in ihrem magischen Chrome-Fenster noch immer V2-Artefakte gebrauchen, werde eine Warnung zuteil. Die Mitglieder der Schmiede-Zunft sind aufgerufen, ihre Chrome-Artefakte auf Manifest V3 umzuschmieden. Veraltete Artefakte sind aus dem Chrome Web Store zu verbannen."

Ein Kommentar von Jo Bager

Jo Bager arbeitet schon seit fast zwanzig Jahren bei c't und seit dem Start auch bei heise online. Er schreibt ĂĽber Suchmaschinen, soziale Netze und Web-Dienste aller Art und ist immer wieder fasziniert davon, wie sich die IT-Branche permanent neu erfindet.

Manchmal kommt man sich als IT-Journalist wie der Bote eines mittelalterlichen Regenten vor, der diktiert, wie das Geschehen im Web abzulaufen hat: Google. Der Konzern kann seinen Willen nach GutdĂĽnken durchsetzen, dank seiner Marktmacht durch den Browser Chrome, das Betriebssystem Android und allem voran durch die Suchmaschine.

Geht es um technische Standards, sitzt Google zwar in allerlei technischen Gremien für offene Standards und signalisiert Kompromiss- und Gesprächsbereitschaft. Am Ende aber setzt der Imperator die Änderungen um, die ihm und seinem Werbegeschäft am meisten nützen. Die neuen Schnittstellen für Browser-Erweiterungen namens Manifest V3 bremsen Werbeblocker aus. Und das kürzlich verkündete Beharren auf Cookies hilft dem Werberiesen bei invasiven Werbeformen wie dem Targeting.

Man hat sich fast schon daran gewöhnt, wie Google mit seiner Marktmacht die eigenen Interessen durchdrückt. So muss sich zum Beispiel jeder Website-Betreiber an Googles Vorgaben für Gestaltung und Inhalte halten. Sonst droht die Verbannung in die Bedeutungslosigkeit, sprich: schlechte Platzierungen auf den Suchergebnisseiten.

Jetzt hat erstmals ein US-Bezirksgericht Googles Vormacht anerkannt und will sie beschneiden. Es erklärte den Konzern auf dem Feld der Internetsuche zum Monopolisten, der seine Marktmacht auf illegale Weise missbrauche. Ob’s was nützt? Wohl kaum, denn in der Plattformökonomie wachsen die Imperatoren ja erfahrungsgemäß schneller nach, als sie beschnitten werden können: "Vernehmet die Kunde, gesandt vom erlauchten Herrscher des Web, OpenAI, durch die Stimme des treuen Herolds: ...

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(jo)