BGH-Urteil zu Museumsfotografie: Streit um das kulturelle Erbe

Nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshofs will Wikimedia eine Änderung des Urheberrechts erreichen.

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BGH-Urteil zu Museumsfotografie: Streit um das kulturelle Erbe

(Bild: dpa)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Veröffentlichung mehrerer gemeinfreier Werke auf Wikipedia zu untersagen, stößt auf ein geteiltes Echo. Vertreter von Wikimedia Deutschland kritisieren das Urteil und wollen sich dafür einsetzen, die Rechtslage zu ändern, um gemeinfreie Werke frei verfügbar zu machen.

"Ob die geistigen Schöpfungen früherer Jahrhunderte auch im Digitalen zu Allgemeingut werden, darf nicht vom guten Willen jedes einzelnen Museums abhängen", schreibt Wikimedia Deutschland in einer ersten Stellungnahme. Zwar sei es legitim, wenn sich ein Museum um die eigene Finanzierungsquellen sorge, doch Bilder daher nicht frei im Internet zur Verfügung zu stellen sei das Ergebnis einer falschen Interessenabwägung.

Trotz einer klaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hatte der Verein darauf gehofft, dass der Bundesgerichtshof den Paragraph 72 des Urheberrechts neu interpretiert, der den Schutz von Lichtbildwerken für 50 Jahre vorsieht. Nach Wikimedias Argumentation wird damit in diesem Fall effektiv der bereits ausgelaufene Urheberrechtsschutz künstlich in die Länge gezogen.

Der Verein mit Sitz in Berlin will sich nun auf dem politischen Wege bemühen, die Gesetzeslage zu ändern. "Wir haben bereits mit allen Fraktionen im Bundestag zum Thema gesprochen", erklärt der Leiter Politik & Recht bei Wikimedia Deutschland John Weitzmann im Gespräch mit heise online. Die Umsetzung der anstehenden EU-Urheberrechtsreform biete einen passende Gelegenheit für Neuregelungen.

Die siegreichen Reiss-Engelhorn-Museen bewerten das Urteil des Bundesgerichtshofs naturgemäß anders. "Für die Museen haben wir mit dem heutigen Tage erreicht, dass diese künftig über deren Hausordnung selbst bestimmen können, ob und gegebenenfalls wie deren Exponate von Dritten wirtschaftlich ausgewertet werden", erklärte Generaldirektor Alfried Wieczorek in einer ersten Stellungnahme. Er habe nicht hinnehmen wollen, dass sich ein "US-amerikanischer Internetgigant" über deutsches Recht hinwegsetze.

Gleichzeitig sieht Wieczorek sein Haus zu Unrecht angegriffen. "Seit Beginn des Rechtsstreits wird uns vorgeworfen, dass wir Exponate unter Verschluss halten wollen. Das ist falsch, ein bewusst gestreutes Missverständnis", erklärt der Generaldirektor. Seine Museen hätten Sympathie für das Projekt Wikipedia und seien generell auch bereit, Fotografie-Erlaubnisse für eingeschränkte Zwecke zu erteilen. Dass ein Wikipedia-Autor die im Auftrag des Museums erstellten Fotografien aber für jedermann weltweit auch für kommerzielle Zwecke kostenlos bereitstelle oder die Motive selbst ablichte, sei nicht hinzunehmen. "Wir möchten selbst über das Ob und das Wie der öffentlichen Zugänglichmachung unserer Bestände entscheiden."

Mit dem Urteil aus Karlsruhe muss sich in den kommenden Wochen die Freiwilligen-Community von Wikipedia und Wikimedia Commons beschäftigen. Von dem Urteil sind zwar unmittelbar die Bilder aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn-Museen betroffen, eine BGH-Entscheidung hat aber grundsätzliche Bedeutung. "Die Community nimmt die Rechtslage sehr genau", erklärt Weitzmann. Die Administratoren der Enzyklopädie müssen sich Gedanken machen, inwieweit sie Bilder löschen, die unter ähnlichen Umständen hochgeladen worden sind.

Wikipedia-Experte Leonhard Dobusch befürchtet erhebliche Folgen für die Arbeit in der Wikipedia. Die Freiwilligen müssten zukünftig nicht nur klären, ob ein Werk gemeinfrei, also der urheberrechtliche Schutz bereits abgelaufen ist, sondern auch die Bildrechte der Digitalisierung klären und ob ein Foto eines Gemäldes schon älter als 50 Jahre alt ist. "Beides ist in vielen Fällen überaus schwierig, wenn nicht gar unmöglich", schreibt Dobusch im Blog Netzpolitik.org. (anw)