Bundesregierung will Zuwanderung ausländischer Fachkräfte erleichtern

Geduldete Akademiker und Facharbeiter sollen bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie zwei Jahre lang in Deutschland in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben, plant die Bundesregierung laut einem Zeitungsbericht.

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Die Bundesregierung will die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland erleichtern. Derartige Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bestätigte laut einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl. Demnach soll "die Freizügigkeit für unqualifizierte Billiglöhner aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten um weitere zwei Jahre bis 2011 verschoben werden", sagte der CSU-Politiker. Zunächst einmal gehe es darum, qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland zu holen.

Geduldete Akademiker und Facharbeiter sollen bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie zwei Jahre lang in Deutschland in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben, heißt es in dem Bericht weiter. Die Verdienstgrenze, von der an sich Spezialisten aus dem Ausland nicht mehr einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit unterziehen müssen, soll von 86.400 auf 63 600 Euro gesenkt werden. Weiter sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass 7000 Unternehmen monatlich ihren Fachkräftebedarf für das folgende Halbjahr vorhersagen sollen, um feststellen zu können, wie sich der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entwickelt und wo es Lücken gibt. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich 2009 in Kraft treten.

Unterdessen haben die Innenminister der 27 EU-Staaten auf Betreiben Spaniens Änderungen am geplanten EU-Pakt zu Einwanderung und Asyl vorgenommen, durch die die Legalisierung von Ausländern ohne Papiere aus wirtschaftlichen Gründen erlaubt werden soll. Der Text, den die Innenminister in Cannes verabschieden sollen, schließt eine großangelegte Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen nicht länger aus. Diese soll aus humanitären und wirtschaftlichen Gründen möglich sein, berichtet dpa.

In dem geänderten Text heißt es: "Der Europäische Rat kommt überein, sich im Rahmen der nationalen Gesetze auf fallweise und nicht allgemeine Regulierungen aus humanitären oder wirtschaftlichen Gründen zu beschränken." Das von der französischen EU-Ratspräsidentschaft ursprünglich geplante Verbot einer groß angelegten Regularisierung von Ausländern steht nicht mehr in dem Text. An dieser Passage drohte laut dpa die Annahme des Paktes bis zuletzt zu scheitern.

Die EU-Innenminister seien sich einig, dass bei der legalen Wanderung die Situation der Arbeitsmärkte in den einzelnen Staaten berücksichtigt werden müsse, sagte Schäuble heute im Deutschlandradio Kultur. Deswegen bleibe die Frage, wie viele Menschen in ein Land dürfen und eine Arbeitserlaubnis bekommen, eine Frage der Mitgliedsstaaten. "Aber wir müssen natürlich darauf achten, dass wir unserer Verantwortung für die Arbeitsmärkte, für die Stabilität, für die Sicherheit, für die Partnerschaft mit den Entwicklungsländern gerecht werden. Deswegen brauchen wir eine Bekämpfung der illegalen Migration und eine Steuerung der legalen Migration", so Schäuble. (anw)