DSGVO: Folterfragebogen im Selbsttest
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung tritt im Mai in Kraft. Sie bringt Verbrauchern neue Rechte und Unternehmen neue Pflichten. c't gibt einen Ăśberblick, hilft Verbrauchern, ihre Rechte geltend zu machen - und testet das Prozedere fĂĽr Unternehmen.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) kommt. Am 25. Mai wird das riesige Update des europäischen Datenschutzrecht wirksam. Verbraucher können sich über mehr Rechte freuen: Unternehmen müssen genauer über die Verarbeitung der Nutzerdaten informieren, und dürfen sich dabei nicht hinter Juristenkauderwelsch verstecken. Bürger stehen zudem mehr Mittel als bisher zur Verfügung, um zu erfahren, welche Daten Unternehmen über sie speichern, und um diese löschen zu lassen.
Auch für Unternehmen stehen erhebliche Änderungen an, auf die sie schnell reagieren müssen. Betroffen sind keineswegs nur die großen Konzerne, sondern auch kleine Firmen und sogar viele Blogger und vermeintlich private Website-Betreiber. Spätestens jetzt sollten Sie prüfen, ob Sie betroffen sind und gegebenenfalls handeln. Denn anders als beim bisherigen Datenschutzrecht drohen heftige Geldbußen und teure Abmahnungen. Ab Mai sind Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro möglich, bei Großkonzernen sogar bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.
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Es ist also an der Zeit, dass sich Verbraucher und Unternehmen auf die DSGVO vorbereiten. Die c't 5/18, derzeit am Kiosk erhältlich, widmet dem Thema einen Schwerpunkt. In mehreren Artikeln erfahren Website-Betreiber, Unternehmen generell und Verbraucher alles Neue zur DSGVO. Damit Verbraucher gegenüber Unternehmen ihre Auskunfts- und Löschansprüche geltend machen können, haben wir eine Vorlage entwickelt – "Die c’t-Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen", kurz ct5F.
Sie steht zum Download und zur nichtkommerziellen Nutzung frei zur VerfĂĽgung.
Um die eigenen Abläufe zu überprüfen, haben wir sie gleich einmal im eigenen Haus ausprobiert. Die Antwort finden Sie im angehängten PDF. So haben unsere Kollegen etwa darüber Auskunft gegeben, welche Abos im Verlag bezogen werden, welche Daten gespeichert werden und in welchen Fällen Daten auch wieder gelöscht werden. Das Ergebnis finden Sie hier
Welche neuen Rechte Nutzer dank EU-DSGVO künftig haben, um ihre Daten bei Unternehmen anzufordern oder zu löschen, finden Sie in der aktuellen c't:
- Die DSGVO bringt den BĂĽrgern neue Rechte, c't 5/2018, S. 112
(jo)