Fachkräftemangel: 30.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Vor einem Jahr trat das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" in Kraft. Die Bundesbildungsministerin zieht eine positive Bilanz.

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Das seit einem Jahr geltende Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen zeigt nach Ansicht der Bundesbildungsministerin Wirkung. "Nach Schätzungen wurden bereits rund 30.000 Anträge auf Anerkennung gestellt und die Mehrzahl der beruflichen Auslandsabschlüsse als gleichwertig anerkannt – das ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung", sagte Johanna Wanka. "Wir setzen bei den Fähigkeiten und Potenzialen von Migrantinnen und Migranten an. Das Gesetz setzt ein Zeichen der Anerkennung im Sinne von Respekt und Wertschätzung der persönlichen Lebensleistung." Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), betonte anlässlich des Jahrestags das Gesetz vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels als bedeutend.

Das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (PDF-Datei) ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Es sollte erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Bewertung ausländischer Qualifikationen schaffen, unabhängig vom Zuwanderungsstatus und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Die Anträge können im Inland als und vom Ausland aus gestellt werden. Die Länder Hamburg, Saarland, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits Gesetze für landesrechtlich geregelte Berufe eingeführt.

Bis Dezember 2012 seien über 20.000 Anträge von Menschen mit Berufen aus dem Gesundheitsbereich gestellt worden, teilte das Bundesbildungsministerium weiter mit. 4000 Anträge entfielen auf Ausbildungsberufe im kaufmännischen, in Metall- und Elektronikberufen. 66 Prozent der Fälle bekamen Anerkennung, 30 Prozent wurden teilweise als gleichwertig anerkannt. 4 Prozent der Anträge wurden bisher abgelehnt. Ende 2013 sollen umfassende repräsentative Daten zu dem Gesetz vorliegen. (anw)