Verbraucherzentralen wollen Media-Saturn-Holding wegen Lockvogelwerbung zur Verantwortung ziehen [Update]

Das Landgericht Ingolstadt entscheidet über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, nach der nicht nur einzelne Filialen sondern die Zentrale des Handelskonzerns wegen irreführender Lockvogelwerbung verurteilt werden können soll.

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Die Elektronikmärkte der Media Markt- und Saturn-Gruppe machen immer wieder durch aggressive Werbeaktionen auf sich aufmerksam, bei denen häufig einzelne Produkte zu besonders niedrigen Preisen beworben werden. In der Vergangenheit registrierten die Verbraucherzentralen in diesem Zusammenhang wiederholte Beschwerden von Kunden, dass eben diese "Lockvogelangebote" nicht in ausreichender Stückzahl in den Filialen des Handelskonzerns vorrätig gewesen seien. So beispielsweise im Falle eines zum Jahreswechsel 2005/2006 für 19 Euro angebotenen DVD-Players, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Gegen eine frühere, ebenfalls als irreführend eingestufte Werbekampagne, war der vzbv juristisch vorgegangen: "Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" hatten die Media-Märkte Ende 2004 angekündigt. In zahlreichen Fällen hatten Verbraucher davon berichtet, dass die Preise einzelner Produkte im Vorfeld der Aktion gezielt erhöht worden waren. Am 28. Februar 2007 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nach Angaben des vzbv in diesem Zusammenhang nun eine Media Markt-Filiale in Heidelberg wegen "irreführender Lockvogelangebote" verurteilt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Februar 2007: 6 U 129/05).

Die Konzernstruktur der Media Saturn Gruppe lässt nämlich bisher nur Klagen gegen jede einzelne Filiale zu, da diese als unabhängige Tochtergesellschaften agieren. "Wenn aus einer bundesweit irreführenden Werbeaktion lediglich ein Urteil übrig bleibt, was dann auch nur für eine Media Markt-Filiale konkrete Folgen hat, ist dies für uns und die Kunden mehr als unbefriedigend", beschreibt vzbv-Vorstand Edda Müller das Dilemma. Denn während dem Heidelberger Markt bei Zuwiderhandlung nun Ordnungsgelder bis zu einer Viertelmillion Euro drohen, bleibt das Urteil für die übrigen Filialen der Kette ohne Bedeutung.

Der Verband hat deshalb beim Landgericht Ingolstadt eine Klage auf Unterlassung angestrengt, die das Ziel verfolgt, künftig die Media-Saturn-Holding GmbH und die Media Markt Systemzentrale GmbH zentral für die bundesweiten Aktionen zur Verantwortung ziehen zu können. "Damit solche Urteile mehr sind als ein Tropfen auf den heißen Stein, muss es möglich sein, die Holding insgesamt zur Rechenschaft zu ziehen", umreißt Müller die Hoffnungen des vzbv im Vorfeld der für den 24. April erwarteten Urteilsverkündung.

[Update] Wie der vzbv am 24. Arpil mitteilte, verschiebt sich die Urteilsverkündung beim Landgericht Ingolstadt auf den 8. Mai 2007. (map)