c't magazin.tv: Welche Rechte hat König Kunde?

Oft sind die Kunden hilflos, wenn es darum geht, Ansprüche gegen Händler oder Hersteller durchzusetzen. Das Fernsehmagazin der c't gibt Tipps, welche Rechte "König Kunde" im Fall eines Falles geltend machen kann.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ob falsche Angaben bei Bestellungen im Internet, Reklamationen oder beim Ersatz von bei der Reparatur verschwundenen Geräten -- oft sind die Kunden hilflos, wenn es darum geht, Ansprüche gegen Händler oder Hersteller durchzusetzen. In der Sendung am morgigen Samstag gibt das Fernsehmagazin der c't Tipps, welche Rechte "König Kunde" im Fall eines Falles geltend machen kann. Manche Kunden werden zudem mit ganz besonderen Rechnungen konfrontiert: In der Reihe "Vorsicht Kunde!" beschäftigt sich c't magazin.tv mit dem Umzugsservice der Deutschen Telekom und einer Horror-Rechnung: 2600 Euro Nachzahlung für einen falschen Tarif sollte ein Kunde bezahlen, weil er seit August 2004 statt mit einer Flatrate mit Volumentarif im Internet unterwegs war.

Ein weiterer Beitrag in der Sendung beschäftigt sich mit preisgünstigen Notebooks, die mit AMDs Turion-Prozessor arbeiten. Denn seit kurzem sind die ersten Geräte mit dem Turion-64-Prozessor von AMD lieferbar. Sie sollen Intels Pentium M Anteile im heiß umkämpften Notebook-Markt wegnehmen. Die Kundschaft darf sich freuen, denn Konkurrenz belebt bekanntlich den Markt. Aber haben die "Neuen" von AMD wirklich das Zeug, dem Pentium M alias Centrino gefährlich zu werden? Dem geht c't magazin.tv in einem Bericht nach, der sich auch auf den Test in Ausgabe 15/2005 von c't stützt.

Die Sendetermine

Samstag 12:30 hr-Fernsehen
Sonntag 15:30 Eins Extra
22:55 hr-Fernsehen
Montag 13:00 hr-Fernsehen
Dienstag 9:15 German TV
13:00 MDR
15:15 German TV
Freitag 13:30 rbb

(Die Beiträge sind als Realvideostream ab Mittwoch verfügbar.) (jk)