Der Trick bei Ebay - Wenn "versandkostenfrei" doch etwas kostet (3SAT)

Es ist ein altes Ärgernis bei Ebay: Die Ware wird günstig angeboten, bei den Versandkosten aber versuchen viele Anbieter, so richtig Reibach zu machen. Da werden schnell mal 30 Euro oder mehr für einen Pappkarton fällig oder die reinen Versandkosten sind in keiner Weise nachvollziehbar. Diesem Trick hat Ebay nun einen Riegel vorgeschoben: Auktionen können sich mit dem Siegel "Kostenloser Versand" schmücken, aber nur dann, wenn der Versand auch wirklich kostenlos ist. Einige Händler jedoch scheinen dieses neue Logo gründlich falsch zu verstehen.

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Um Schnäppchenjäger hinters Licht zu führen, nutzen einige eBay-Händler gern die sogenannten Versandkosten: Scheinbar billig versteigerte Ware wird durch weit überzogene Nebenkosten für sie doch noch zum guten Geschäft. Solche Anbieter sind eBay aus zweierlei Gründen ein Dorn im Auge: Zum einen tragen sie der Auktionsplattform einen schlechten Ruf ein, zum anderen verdient eBay selbst natürlich an den Verkaufsgebühren, und die orientieren sich am Verkaufspreis. Versteckt der Verkäufer seinen Profit in den Versandkosten, bekommt der Auktionator davon nichts ab.

Im Rahmen einer "Qualitätsinitiative" will eBay nun für mehr Transparenz sorgen: Waren, die kostenlos versandt werden, erhalten nicht nur ein zusätzliches Logo, sondern werden auch bei der Sortierung in der Produktübersicht bevorzugt behandelt. Die Regeln sind klar, doch nicht jeder Anbieter hält sie ein.

Reingelegt

Bianca F. und Michael M. nutzen gemeinsam einen eBay-Account. Unter diesem kauft besonders Bianca gern Produkte fürs tägliche Wohlbefinden. Mal ein neues Buch, mal eine DVD oder auch mal etwas Dekoratives für die Wohnung. Was nicht mehr gefällt oder nicht mehr benötigt wird, verkauft sie wieder über eBay. Das schont die Haushaltskasse und schafft Platz in der Wohnung.

Im Juni ging Bianca F. wieder einmal auf eBay-Einkaufstour und stieß auf ein interessantes Angebot: Der Verkäufer "www-lizenzbettwaesche-de" bot einen "JOOP! Waschhandschuh Elegance doubleface braun 16/22" für 3,71 Euro an . Die Auktion führte das Logo "kostenloser Versand" und auch unter "Versand und Zahlungsmethoden" sicherte der Verkäufer ausdrücklich zu, die Ware innerhalb Deutschlands ohne zusätzliche Kosten zu verschicken.

Bianca F. klickte zweimal auf "Sofort kaufen" und bezahlte die Ware am 28. Juni per Überweisung. Dann wartete sie auf die Lieferung. Doch der Verkäufer dachte nicht daran, sein Versprechen der kostenlosen Lieferung einzuhalten. Die Kundin möge doch noch weitere 4,95 Euro überweisen oder für mindestens 20 Euro einkaufen, verlangte er frech, als Bianca F. telefonisch nach dem Verbleib der Ware fragte. Schließlich stehe das so in der Artikelbeschreibung.

Dort entdeckte die Käuferin tatsächlich den Hinweis "Versandkosten: 0,00 € Versand (innerhalb Deutschland) – ab 20,00 € Warenwert – darunter 4,95 € Versand – egal wie viele Artikel Sie innerhalb 3 Tagen kaufen! Alle Käufe in diesem Zeitraum fassen wir ohne Aufpreis zu einer Lieferung zusammen! Also – beachten Sie unsere anderen Shop-Artikel, um Versandkosten zu sparen! Unsere Versandkosten sind nicht verhandelbar!"

So nicht, beschloss Bianca F., und bestand auf der kostenlosen Lieferung. Schließlich hatte der Verkäufer in dem bei eBay-Auktionen für die Versandkosten vorgesehenen Bereich klar und ohne jede Einschränkung angegeben: "Kostenloser Versand". Kurzerhand eröffnete sie am 9. Juli über das eBay-System einen Disput und meldete einen nicht gelieferten Artikel.

Drohkulisse

Die Reaktion des Verkäufers ließ nicht lange auf sich warten. Es stehe noch die Überweisung der Versandkosten aus, behauptete er. Das werde man der Kundin auch gern von den eigenen Rechtsanwälten erklären lassen. Im Übrigen werde man gegen die Dame wegen "Rufschädigung" vorgehen. Zudem habe sich Bianca F. schadensersatzpflichtig gemacht.

Bianca F. traute ihren Augen nicht. Da drohte ihr der Verkäufer unverhohlen, statt wie zugesagt die Ware kostenfrei zu liefern. Sie suchte bei eBay Rat, doch der Berater empfahl ihr lediglich, auf den Kauf zu verzichten und sich das Geld zurückzahlen zu lassen. Nun ja, wegen 7,42 Euro wollte sie keinen Rechtsstreit vom Zaum brechen. So schrieb sie, wieder über das eBay-Konfliktlösungssystem, an den Verkäufer und bat um Rückerstattung des bereits gezahlten Kaufpreises. Im Übrigen möge er doch auf weitere Drohungen verzichten.

Doch Einlenken kam für den Verkäufer anscheinend nicht in Frage. Man bedrohe die Kundin nicht, dozierte "www-lizenzbettwäsche-de", man zeige ihr nur die Konsequenzen ihres Handelns auf. Es folgten wirre juristische Ausführungen, durch die sich Bianca F. allerdings nicht einschüchtern ließ. Sie bestand weiterhin auf der Rückzahlung des Kaufpreises. Am 14. Juni versprach der Verkäufer, er werde das Geld innerhalb von 30 Tagen erstatten.

Kein Geld

30 Tage darauf warten, dass ein Verkäufer den Kaufpreis erstattet? Normalerweise lässt sich Bianca F. nicht so lange hinhalten. Da es hier nur um 7,42 Euro ging, wollte sie sich ausnahmsweise in Geduld üben. Doch es kam, wie es kommen musste: Auch Ende August hatte der Verkäufer den Kaufpreis noch nicht überwiesen. Daraufhin schrieb Bianca F. eine knappe negative Bewertung: "Nie wieder".

Das rief den Verkäufer wieder auf den Plan: Er drohte jetzt mit einer Löschungsklage und weiteren juristischen Aktionen gegen Bianca F.: So wollte er sie der Wettbewerbszentrale melden, weil sie als private Verkäuferin bei eBay aktiv sei. Genervt, aber auch verunsichert, bat Bianca F. einen befreundeten IT-Experten um Hilfe. Der leitete den Fall mit ihrer Zustimmung an c’t weiter.

Fakten

Nach Sichtung des Falles und Überprüfung der noch aktiven eBay-Angebote von "wwwlizenzbettwaesche-de" stimmen wir Bianca F. zu. Hier versucht ein Händler offensichtlich, potenzielle Käufer hinters Licht zu führen. In auffälliger Form wirbt das Unternehmen von Ute Wenzel mit "kostenlosem Versand", um dem Käufer dann über die Hintertür doch 4,95 Euro Versandkosten abknöpfen zu wollen, wenn er nicht für mindestens 20 Euro einkauft.

Juristisch gibt es für die nachgeschobene Forderung keine Handhabe. Als Käufer darf man sich auf die Versandkosten-Angaben an den bei eBay-Auktionen üblichen Stellen verlassen. Zusatzkosten an anderer Stelle zu verstecken ist für den Käufer "überraschend" und deshalb nicht statthaft. Streng genommen könnte Bianca F. also auf kostenloser Belieferung bestehen.

Dass sie sich auf eine Rückabwicklung des Kaufs eingelassen hat, ist schon ein großzügiges Entgegenkommen. Die haltlosen Drohungen des Verkäufers könnte man durchaus auch als versuchte Nötigung betrachten. Wenn hier also irgendjemand mit juristischen Konsequenzen zu rechnen hätte, dann wäre das Ute Wenzel und ihr Hockenheimer Unternehmen "Online-Markenstor".

Doch das Unternehmen zeigt nicht nur in Sachen Versandkosten ein eigenwilliges Geschäftsgebaren: Sieht man sich die Auktion der "Joop-Waschhandschuhe" genauer an, fällt auf, dass das verwendete Bild nicht zur tatsächlich angebotenen Ware passt. Im Bild ist ein Produkt mit Joop-Schriftzug zu sehen. Tatsächlich, so erfährt man aus dem Kleingedruckten, verkauft Frau Wenzel hier aber ein Produkt ohne den eingewebten Designer-Namen.

Nachgefragt

Natürlich wollten wir von Ute Wenzel wissen, warum sie einerseits mit kostenlosem Versand wirbt, dieses Angebot aber an anderer Stelle wieder revidiert und an einen Mindestumsatz koppelt. Zudem interessierte uns, weshalb sie Ware mit einem falschen Foto bewirbt. Ein passendes, den Käufer nicht in die Irre führendes Bild ist schließlich schnell erstellt – zumal, wenn man viele gleichartige Produkte verkauft.

In einer ersten Stellungnahme ließ uns der "Online-Marken-Store" wissen, dass man keinesfalls ein irreführendes Foto verwende. Im Text stehe doch ausdrücklich, dass sich die tatsächlich angebotene Ware vom Bild unterscheide. Man gehe von mündigen Bürgern aus, die des Lesens fähig seien.

"Wir verdecken keine Versandkosten" lautete die zweite Behauptung des namenlosen Mitarbeiters von www.lizenzbettwaesche.de. Der Mindestbestellwert für eine kostenlose Lieferung sei im Text mehr als deutlich vermerkt. Das sähen auch die Richter des Landgerichts Mannheim so.

Den schwarzen Peter spielt die Firma der Auktionsplattform zu: Schließlich gebe es dort keine Möglichkeit, einen Mindestumsatz für den versandkostenfreien Versand zu definieren. Einen "Mindestumsatz" gibt es bei eBay tatsächlich nicht, als Verkäufer kann man aber sehr wohl einen Versandkostenrabatt bei Erreichen eines bestimmten Umsatzes gewähren.

Wir fragten nach und baten, uns das angebliche Urteil zugänglich zu machen, doch stattdessen droht uns die Firma mit einer Unterlassungs- und Schadensersatzklage "im siebenstelligen Bereich". Die c’t möge sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und sich nicht in den freien Wettbewerb einmischen. Man verwahre sich deshalb gegen weitere Störungen des Betriebsablaufs.

Und eBay?

Für weitere "Störungen des Betriebsablaufs" bei "www-lizenzbettwaesche-de" dürfte vor allem die Reaktion von eBay auf unsere Bitte um Stellungnahme gesorgt haben. Pressesprecherin Maike Fuest stellte unmissverständlich klar, dass irreführende Angebote wie die von Frau Ute Wenzel nicht geduldet würden. Man habe dem Unternehmen eine Frist von 24 Stunden gesetzt, um alle Auktionen und Angebote mit der irreführenden Klausel zu den Versandkosten zu löschen, betonte die Pressesprecherin. Der Verkäufer habe das auch zugesichert. Sollte er dennoch nicht kurzfristig reagieren, werde eBay alle betroffenen Auktionen löschen und gegebenenfalls weitere Sanktionen gegen den Verkäufer verhängen. Nachdem der Verkäufer dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, löschte eBay alle verbleibenden Auktionen mit irreführenden Angabe bei den Versandkosten.

Bei eBay achte man im Interesse der Käufer verstärkt auf transparenten Angebote, betonte Fuest. Tricksereien bei den Versandkosten werde man nicht dulden. Auch der Kommunikationsstil, den "www-lizenzbettwaesche-de" an den Tag lege, entspreche nicht dem, was eBay von einem seriös agierenden Verkäufer erwarte. Drohungen gegen Käufer seien unangebracht, betonte Fuest.

Weniger kritisch als c’t schätzt eBay hingegen die falschen Bilder bei manchen Auktionen ein. Der Verkäufer habe ja auf die Unterschiede hingewiesen. Insofern sei das Angebot noch nicht zu beanstanden. Glücklich sei man bei eBay über solche unpassenden Bilder allerdings nicht. Man werde mit dem Verkäufer deshalb auch hierzu noch ein Gespräch führen.

Und was passiert mit Bianca F.? Wird sie ihr Geld nun endlich erhalten? Da die Bezahlung per Banküberweisung erfolgte, greift der PayPal-Käuferschutz hier nicht. eBay hat den Verkäufer allerdings aufgefordert, den Streit mit Bianca F. unverzüglich zu klären. Als kleine Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten, die Frau F. durch den Verkäufer entstanden sind, werde eBay ihr eine Kulanzgutschrift in Höhe von 30 Euro auf ihr eBay-Mitgliedskonto gutschreiben.