Unerhört - Wie Arcor einem Toten monatelang Rechnungen schickt und die Angehörigen ignoriert.
Die Trauer ist groß bei Familie R., als der Vater an Krebs stirbt. Die Angehörigen kümmern sich um den Nachlass und kündigen problemlos sämtliche Verträge bei Vereinen, Versicherungen und der Bank. Die Tochter kündigt auch der Firma Arcor. Dort hatte der Vater einen Telefon- und Internetvertrag. Arcor bestätigt dem toten Vater auch die Kündigung. Die Post jedoch kommt beim Vater natürlich nicht mehr an, und so nimmt das Verhängnis seinen Lauf. Weil der Verstorbene nicht mehr erreichbar ist, schickt das Kommunikationsunternehmen der Tochter und dem verstorbenem Vater eine Mahnung nach der anderen. Die Tochter würde auch gerne bezahlen, wenn sie nur wüsste, wofür, denn einige der Kosten entstanden nachweislich nach dem Tod des Vaters.
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Die Trauer ist groß bei Familie R., als der Vater an Krebs stirbt. Die Angehörigen kümmern sich um den Nachlass und kündigen problemlos sämtliche Verträge bei Vereinen, Versicherungen und der Bank. Die Tochter kündigt auch der Firma Arcor. Dort hatte der Vater einen Telefon- und Internetvertrag. Arcor bestätigt dem toten Vater auch die Kündigung. Die Post jedoch kommt beim Vater natürlich nicht mehr an, und so nimmt das Verhängnis seinen Lauf. Weil der Verstorbene nicht mehr erreichbar ist, schickt das Kommunikationsunternehmen der Tochter und dem verstorbenem Vater eine Mahnung nach der anderen. Die Tochter würde auch gerne bezahlen, wenn sie nur wüsste, wofür, denn einige der Kosten entstanden nachweislich nach dem Tod des Vaters.
[b]Fast alles klappt reibungslos[/b]
Da Johann R. allein lebte, kümmert sich die 34jährige Tochter um alle Formalitäten. Sie besorgt die Sterbeurkunde und kündigt alle noch laufenden Verträge, etwa für die Mietwohnung, Vereine und Versicherungen. Die Verträge werden sofort aufgelöst und zum Teil bekommt sie noch Geld zurück.
Petra R. kündigt auch der Firma Arcor. Dort hatte ihr Vater einen Telefon- und Internetvertrag. Doch Arcor-Kunden leben offenbar länger. Denn im Briefkasten des Vaters findet die Tochter anschließend Post. Darin bestätigt Arcor Johann R. die umgehende Kündigung, und gibt dem Toten noch einen guten Tipp: "Mit unserem Service ... können Sie jederzeit auch ohne Vertragsbindung mit Arcor Online gehen!", heißt es in dem Schreiben.
[b]Arcor-Kunden leben länger[/b]
Dann der nächste Schlag. Da die Post an die alte Adresse des Verstorbenen nicht mehr ankommt, schickt Arcor seine Briefe jetzt direkt an Petra R. Denn in deren Wohnung vermutet Arcor den Toten jetzt.
"Sehr geehrter Herr R., leider kam Ihre Arcor-Post mit dem Vermerk Empfänger konnte (...) nicht ermittelt werden zurück. Aufgrund dieser Mitteilung haben wir Ihre Adresse geändert."
Bevor Petra R. sich einen Reim auf die Sache machen kann, segelt der nächste Brief ins Haus. Nun will Arcor von ihrem toten Vater knapp 82 Euro haben. Rechnungen für einen Zeitraum, in dem Johann R. längst tot war.
Petra R. ist hat kein Verständnis für Arcor: [i]"Das tut natürlich auch weh, weil ich denke, das stimmt doch gar nicht, mein Vater hat doch alle Rechnungen bezahlt. Und das sind vielleicht Rechnungen, die nach dem Todeszeitpunkt datiert sind [--] oder wo er nicht mehr zuständig ist, die zu bezahlen. Höchstens ich vielleicht, sofern sie denn berechtigt sind."[/i]
Doch ist Petra R. überhaupt zuständig für mögliche Schulden ihres Vaters? Grundsätzlich ja, sagt der Kasseler Rechtsanwalt Manfred Mattis. Denn Verträge des Toten gehen erst einmal auf den Erben über. Dieser muss dann versuchen, sie zu kündigen.
Manfred Mattis, Rechtsanwalt: [i]"Das hat Frau R. hier getan und hat ja auch die Bestätigung bekommen, dass der Vertrag zeitnah beendet wurde. Und damit ist dieser Vertrag dann auch zwischen beiden Vertragspartnern [--] denn Frau R. ist ja an die Stelle ihres Vaters getreten [--] wirksam beendet worden."[/i]
[b]Nun schlägt das Inkasso-Büro zu[/b]
Petra R. sieht das eigentlich genau so [--] und macht sich an die Arbeit. Immer und immer wieder schreibt sie an Arcor, um die Sache endlich zu klären. Doch der Telefonriese lässt plötzlich nichts mehr von sich hören. Stattdessen erhält die Erbin Post von einem Inkassobüro, das Arcor mit dem Eintreiben offener Forderungen beauftragt hat. Jetzt soll Petra R. schon 138 Euro für die beiden Rechnungen bezahlen.
Was Arcor die ganze Zeit nicht schafft ist ihr die angemahnten Rechnungen vorzulegen. Die hat sie bis heute nicht gesehen und weiß nicht, um was es in diesen Rechnungen geht. Da deren Ausstellungsdaten nach dem Todeszeitpunkt ihres Vaters liegen ist für sie ein Hinweis, dass sie eigentlich nicht mehr stimmen können.
Also versucht es Petra R. erneut und fordert von Arcor genauere Angaben zu den zwei Rechnungen. Doch an Stelle einer detaillierten Einzelauflistung erhält sie einen lapidaren Brief. Darin heißt es: [i]"Eine Überprüfung der Rechnungen (...) hat ergeben, dass alle Verbindungen vom Anschluss des Herrn R. aus so hergestellt wurden, wie wir sie berechnet haben."[/i]
Und auch Klärungsversuche per Telefon schlagen fehl. Hat Petra R. etwa kein Recht auf genaue Auskünfte?
Manfred Mattis, Rechtsanwalt: [i]"Da sie in die Rechtsposition des Vaters eingetreten ist, des Erblassers, ist sie jetzt Vertragspartner der Firma Arcor. Und als Bvertragspartner hat sie natürlich Anspruch auf Rechnungslegung. Und muss [--] wie jeder andere Vertragspartner auch [--] nicht aufgrund einer Mahnung bezahlen."[/i]
[b]Was sagt Arcor?[/b]
Wir bitten Arcor um ein Interview. Doch das Unternehmen lehnt ab. Stattdessen schickt man uns eine schriftliche Stellungnahme. Darin entschuldigt sich Arcor für die Vorgänge. Und schreibt weiter: [i]"Die (...) verschickten Mitteilungen und darin erhobenen Forderungen beruhen auf einem internen Arbeitsfehler. Die irrtümliche Berechnung der Entgelte ist zurückgenommen und das ebenfalls irrtümlich eingesetzte Mahnverfahren eingestellt worden."[/i]
Ende gut, alles gut? Für Petra R. bleibt ein fader Beigeschmack. Über ein halbes Jahr hat die Arcor-Odyssee gedauert. Mit ein wenig Fingerspitzengefühl, so sagt sie, wäre ihr das alles ganz einfach erspart geblieben.