Vorsicht Kunde! - 6 Monate Gefängnis für eine kritische Bewertung?

Monatelang ärgerte sich Torsten H. aus der Nähe von Hamburg über einen Online-Shop aus Berlin, bei dem er seinen digitalen Satelliten-Empfänger gekauft hatte. Der Termin am Landgericht Kassel setzt den Ganzen noch die Krone auf: Nun muss er sogar seine Reha-Maßnahme unterbrechen, um sich vor Gericht zu verteidigen. Es geht um bis zu 250.000 Euro oder 6 Monate Gefängnis. Ausgelöst wurde das ganze durch eine schlechte Bewertung bei zwei Preissuchmaschinen. Dort hatte Torsten vermerkt, dass er schlechte Erfahrungen mit dem Versender gemacht hatte, nachdem man ihm in einem Garantiefall das Leben schwer gemacht hatte. Dabei schien der Fall eigentlich völlig klar: Schon wenige Monate nach dem Kauf zeigt der SAT-Empfänger Macken, die der Kunde reklamiert. Eine Fehlbedienung kann Torsten, selbst Elektronik-Fachmann, ausschließen. Nach wochenlangem Hin und Her und nicht repariertem SAT-Empfänger hat Torsten genug und beschreibt in den Bewertungsforen, die "klasse Rechtsabteilung" des Unternehmens. Den Support hingegen möchte der verärgerte Kunde nicht empfehlen. Das reicht der Firma, um - statt zu reparieren - nun Anklage zu erheben.

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[b]Der Fall Torsten H. [--] oder: wie eine Online-Bewertung vor dem Richter landete[/b]

Torsten H. aus der Nähe von Hamburg hat eine lange Fahrt vor sich: er muss nach Kassel. Zur Gerichtsverhandlung am Landgericht. Torsten H. wurde verklagt von der Firma Nextilo aus Berlin. Der Vorwurf: Torsten H. soll unwahre Dinge über Nextilo im Internet verbreitet haben. Sollte H. im Falle einer Verurteilung seine Äußerungen nicht zurückziehen, drohen ihm bis zu 250 Tausend Euro Strafe oder ein halbes Jahr ins Gefängnis.

[b]Receiver macht von Anfang an Probleme[/b]

Rückblende: Im April findet Torsten H. beim Online-Shop Satfuchs, der Verkaufsplattform der Nextilo GmbH, ein verlockendes Angebot: einen Sat-Receiver des Herstellers Topfield. Das Gerät ist HD-fähig [--] das gibt den Ausschlag. Kurz entschlossen bestellt und bezahlt Torsten H. das Gerät.

Wenige Tage später ist der Receiver da. Torsten H. schließt ihn an, was für den gelernten Elektroniker kein Problem ist. Nun kann der Fernsehgenuss in HD beginnen, denkt sich H. voller Vorfreude. Und die ersten 45 Minuten geht auch alles gut, doch dann...

Die Bilder ruckeln und springen. Eine mittlere Katastrophe. Torsten H. bemerkt, dass das Gerät recht warm wird. Und er findet heraus: wenn er den Receiver kühlt, hört das Ruckeln auf. Aber Fernsehgenuss sieht anders aus. Also setzt sich H. mit Satfuchs in Verbindung und fordert vom Online-Händler Gerätetausch oder eine Reparatur. Torsten H.: "Satfuchs schrieb dann zurück, dass ein Vorabtausch nicht möglich ist. Ich soll das Gerät zu einem Servicepartner einschicken. Das habe ich auch getan. Das Gerät wurde dann anscheinend geprüft, dann kam die Rückmeldung, dass keinerlei technische Mängel vorliegen und das Gerät komplett funktioniert. Für diese Prüfung und das Zurückschicken sollte ich dann noch 25 Euro bezahlen. Und das geht aus meiner Sicht gar nicht."

Torsten H. wendet sich an einen Rechtsanwalt. Der soll nun seine Rechte bei Satfuchs durchsetzen. Der Anwalt rät ihm, die 25 Euro zu bezahlen, um das Gerät wiederzubekommen. Also zahlt H. notgedrungen. Doch immer noch produziert der Sat-Empfänger die Bildfehler.

[b]Eintrag im Kundenforum bringt den Stein ins Rollen[/b]

In zwei Kundenforen macht H. seinem Ärger Luft, denn von Satfuchs ist er schwer enttäuscht. H. schreibt: "Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung, die ich mit dem Verein machen musste, sagen: Satfuchs hat eine klasse Rechtsabteilung, was man vom Support nicht sagen kann. Die Anwälte sind schnell und sich Ihrer Sache sicher. Der Support ist eine Katastrophe. Also Augen auf beim Kauf."

Doch Nextilo kontert: Man sei gar kein Verein und habe auch gar keine eigene Rechtsabteilung. H. verbreite Lügen. Nextilo macht Druck, schickt H. eine Abmahnung, eine Unterlassungserklärung und einen Antrag auf Einstweilige Verfügung.

[b]Der Fall landet vor Gericht[/b]

Und das führt Torsten H. zum Gerichtstermin nach Kassel. Trotz Rückenerkrankung und einer laufenden Reha muss H. persönlich erscheinen. Sei’s drum, denkt er. Ich bin schließlich im Recht. Und Nextilo? Kurz vor Verhandlungsbeginn treffen wir die Geschäftsführerin des Unternehmens. Die gibt sich ziemlich wortkarg. Also fragen wir ihren Rechtsanwalt. Der sagt: "Wir erwarten, dass das Gericht das so wie wir sehen wird. Dass man in einem solchen Forum nichts veröffentlichen darf, was nicht der Wahrheit entspricht."

Dann sähe es schlecht aus um H.. Doch sein Anwalt Dr. Ernst J. Hoffmann ist zuversichtlich: "Es dreht sich um die Frage, ob das Meinungsäußerungsrecht eines Verbrauchers beschnitten werden soll. Ich bin der Überzeugung, dass die Justiz das nicht zulassen wird."

Kurz nach der Verhandlung: Die Klägerin und ihr Anwalt verlassen eilig das Gericht, ein Interview wollen sie nicht geben. Waren sie vielleicht überrascht, dass der Richter noch kein Urteil fällen wollte?

Torsten H.: "Nach meiner Aussage kam der Eindruck rüber, und das hat der Richter erwähnt, dass sich die Situation von der Klageseite verschlechtert hat und meine Position sich anscheinend verbessert hat. Ich hoffe, das bleibt auch so."

Um 15 Uhr macht sich Torsten H. wieder auf den Weg Richtung Norden. Das Urteil wird am 3. Dezember gesprochen. Doch nach der heutigen Verhandlung hat Torsten H. wieder Hoffnung, am Ende doch recht zu bekommen.

[b]Warum nicht die Herstellergarantie genutzt?[/b]

Für den Betrachter stellt sich zunächst die Frage: Warum hat Nextilo das [--] nach Angaben von Herrn H. defekte [--] Gerät nicht an den Hersteller geschickt, damit der Fall über die Herstellergarantie abgewickelt werden kann? Nextilo behauptet, dass der Hersteller "Topfield" keine Garantie auf die Geräte gebe. Dies stimmt so aber nicht ganz. Zwar gewährt Topfield selbst keine Garantie, doch die drei offiziellen Topfield-Distributoren (Sky-Vision, Döbis und Atelmo) für Deutschland gewähren für die über sie bezogenen Geräte sehr wohl eine zweijährige Garantie.

[b]Online-Bewertungen [--] worauf sollte man achten? [/b]

Zunächst: Niemals spontan und unmittelbar nach einem unangenehmen Erlebnis mit einem Unternehmen eine Bewertung verfassen. Nehmen Sie sich Zeit, wieder "runterzufahren". Überdenken sie alle Aussagen noch einmal in Ruhe und überprüfen Sie sie auf ihren Wahrheitsgehalt. Machen Sie bei den Einträgen stets deutlich, dass die Aussagen Ihre Meinung widerspiegeln. Benutzen Sie also Formulierungen wie "meiner Meinung nach", "meines Erachtens" oder "ich finde, dass".