Vorsicht Kunde! - Drangeblieben - Was ist aus unseren Fällen geworden? - Tele2

Familie S. steht unter einem schlimmen Verdacht: Telekommunikationsanbieter Tele2 wirft der Familie vor, sie würde ihre Telefon-Flatrate kommerziell nutzen. Weil das verboten ist, stellt Tele2 kurzerhand vom Pauschaltarif auf Minutenabrechung um. Die Folgen für die Familie sind fatal: Statt monatlich knapp 22 Euro soll Familie S. nun über 150 Euro bezahlen. Das c’t magazin berichtete über diesen Fall. Tele2 versprach in der Sendung, die Forderung gegen die Familie würde fallengelassen. Man hätte "kein Interesse an unzufriedenen Kunden". Nun wendet sich Familie S. wieder an das c’t magazin, denn anscheinend sind "zufriedene Kunden" doch nicht so wichtig für Tele2: Entgegen ihren Versprechungen fordert nun ein Inkasso-Unternehmen im Auftrag von Tele2 doch den angeblich aus Kulanz ausgebuchten Betrag ein. Das c’t magazin hakt nach.

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[b]Vorbestimmt[/b]

Im Mai berichteten wir über den Fall der Familie S.. Angeblich [--] so unterstellt Tele2 damals der Familie, würde man die Telefonflatrate über Gebühr, vielleicht sogar gewerblich nutzen. Tele2 stellt also den Tarif der Familie [--] ohne deren Einwilligung [--] auf eine Minutenabrechnung im sogenannten Preselect-Verfahren um. Die Konsequenz für die Familie: Mehrkosten in Höhe von über 150 Euro. Nachdem wir uns eingeschaltet haben, verspricht Tele2, die entsprechenden Forderungen gegen die Familie fallenzulassen. Aber nun flattert Familie S. eine erneute Forderung von Tele2, diesmal verschickt von einem anderen Inkasso-Büro, ins Haus.

[b]Umgestellt und reingefallen[/b]

Auch diesmal fragen wir wieder bei Tele2 nach, was denn da los ist. Doch bis zum Redaktionsschluss erhalten wir keine Stellungnahme von Tele2. Einige Zeit später meldet sich die Tele2-Pressestelle dann doch noch bei uns. Man habe den Fall erneut überprüft, erfahren wir. Die neuen Forderungen, so beteuert Tele2, seien berechtigt und hätten gar nichts mit den ausgebuchten alten Forderungen zu tun. Die Familie hätte auch nach Vertragsende weiterhin über Tele2 telefoniert, weil der Anschluss nach wie vor via Preselection-Einstellung auf Tele2 eingestellt war. Tele2 habe zwar den Vertrag mit dem Kunden aufgelöst, für das Löschen der Preselection sei aber Familie S. zuständig. Darauf habe man die Familie auch hingewiesen. Eine "Preselection" könne zwar von Tele2 angelegt, aber eben nicht mehr gelösch werden. Das könne nur der Anschlussinhaber selbst. Die inzwischen aufgelaufenen Inkasso- und Mahnkosten werde Tele2 auch diesmal aus Kulanz übernehmen. Die reinen Telefonkosten jedoch müsse die Familie selbst bezahlen.

Familie S. wird nun zähneknirschend die aufgelaufenen Telefonkosten an Tele2 überweisen. Wirklich überzeugt von der Rechtmäßigkeit der Tele2-Forderung ist man allerdings nach wie vor nicht. Schließlich hatte man doch alle Verträge mit Tele2 ordnungsgemäß gekündigt. Damit, so die Argumentation von Familie S., hätte doch eigentlich auch die von Tele2 eingerichtete Preselection aufgehoben werden müssen.

[b]Das Leid mit der Preselection[/b]

Nach den [--] juristisch durchaus umstrittenen [--] Verfahrensvorgaben der Bundesnetzagentur muss ein Preselection-Kunde bei der Kündigung in der Tat selbst dafür sorgen, dass sowohl die Preselection für das Ortsnetz als auch die fürs Fernnetz vom Netzanbieter zurückgesetzt werden. Um hier nicht in eine Falle zu tappen, sollte man den Netzbetreiber [--] in diesem Fall die Telekom [--] explizit schriftlich (Fax oder Brief) auffordern, beide Preselection-Formen zurückzusetzen. Ob das dann tatsächlich passiert ist, lässt sich mit den kostenlosen Rufnummer 0310 beziehungsweise 0311 überprüfen: Die 0310 informiert, über welchen Anbieter Ferngespräche aktuell geführt werden. Die 0311 gibt Auskunft über den voreingestellten Anbieter für Ortsgespräche. Solange keine separate Vor-Vorwahl gewählt wird, werden Telefonate über die hier genannten Anbieter geführt. Einen Vorteil hat die konfuse Regelung der Bundesnetzagentur allerdings auch für den Verbraucher: Er kann jederzeit bei seinem Netzanbieter die Löschung einer bestehenden Preselection veranlassen. Der Netzbetreiber muss diesem Begehren in jedem Fall nachkommen. Stellt sich ein Anbieter also bei einer Kündigung bockig an, kann man den Preselection-Vertrag zumindest technisch schnell beenden. Eventuell vereinbarte Monatspauschalen wird man so allerdings nicht los. Hier hilft nur eine ordnungsgemäße Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit.

Den kompletten Artikel hierzu finden Sie in der Printausgabe 04/08 des c't Magazins ab Seite 72. Den Beitrag erhalten Sie auch im c't Kiosk auch als PDF-Datei.