Vorsicht Kunde! - Wie aus drei Testmonaten für eine DSL-Paket ein Zwei-Jahres-Vertrag wird
Angefangen hat der Ärger bei Michael R., als er im November letzten Jahres eine "DSL flat & Telefon flat ins deutsche Festnetz" bei einem großen Telekommunikations-Unternehmen für drei Monate kostenlos testen will. Michael R. bestellt das Testangebot. Dieses beginnt laut AGB ab Anschaltung des DSL-Anschlusses. Am 9. Januar ist es dann soweit: Der Anschluss wird geschaltet. Das Angebot sagt Michael R. aber nicht zu und so macht er Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht und kündigt am 6. März das DSL-Paket. Die Kündigung wird zwar akzeptiert - aber erst zum 17.12.2009! Ganz schön lange Testwochen, finden wir...
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[b]Rechenkünstler[/b]
Kinder rechnen gerne, wie sie wollen. Auch die kleine Anggun R. findet Pippi Langstrumpfs "1mal 1" echt klasse. Ihr Vater Michael kann über solche Rechenkünste derzeit nicht so richtig lachen. Warum?
16. November 2007. Michael R. will einen schnellen Internetanschluss [--] und Vodafone hat da ein richtig interessantes Paketangebot. DSL-Flatrate und Telefon-Flatrate [--] alles für gerade mal 29,95 €. Und das beste: Drei Monate lang kann er das ganze kostenlos testen! Kündigt er einen Monat vor Ablauf der Testphase, muss er sich auch nicht zwei Jahre lang binden. Michael R. fackelt nicht lange. Formular ausgedruckt und an Vodafone geschickt. Wunschtermin: schnellstmöglich!
[b]Alles klar! [--] Alles klar?[/b]
Schon kurze Zeit später bekommt er Post. Der 9. Januar 2008 - teilt ihm Vodafone mit - sei der offizielle Anschalttermin. Also der Termin, ab dem der Vertrag mit dem Dienstleister beginnt. Michael R. ist zufrieden. Und tatsächlich: am 9. Januar steht die Leitung. Alles klappt prima. Dennoch entscheidet sich Michael R. dafür, das 3-Monate-Schnupper-Angebot zu kündigen. Am 5. März 2008, vier Wochen vor Ablauf der Testphase, verschickt er fristgerecht die Kündigung [--] per Einschreiben und mit Rückschein. Damit dürfte alles erledigt sein, denkt er. Doch dann gehen die Probleme erst los.
[b]Ruhephase mit Überraschungseffekt[/b]
Denn jetzt wartet Michael R. auf Antwort von Vodafone. Und wartet ... und wartet ... und wartet. Er schreibt Vodafone, aber Vodafone antwortet nicht.
Dann endlich bekommt R. doch noch eine Kündigungsbestätigung von Vodafone. Aber: Mit dem Sonderkündigungsrecht ist Essig. Vodafone bestätigt die Kündigung zwar, aber erst zum 17.12.2009. Michael R. ist stinksauer [i]"Da habe ich mich dann richtig ver... gefühlt: 17.12.2009? [--] Am 17.12.2007 hatte ich überhaupt nichts mit Vodafone zu tun. Der Auftrag war früher, das Anschaltdatum war später [--] am 9.1.2008"[/i]
[b]Vodafone-Kalender[/b]
Und da der 9.1.2008 mit dem Anschalttermin auch der Beginn der kostenlosen Probephase war, hat Michael R. das Probe-Abo am 5.3.2008 auch fristgerecht gekündigt. Doch Vodafone sieht als Vertragsbeginn den 17. Dezember 2007. Folglich, so die Logik des Unternehmens, habe der Mann die Kündigungsfrist verschlafen.
"Nicht mit mir!", denkt sich Michael R. und schickt Vodafone ein Fax mit der dringenden Bitte um Aufklärung [--] und Bestätigung seiner fristgerechten Kündigung. Und siehe da: Vodafone antwortet prompt. Per e-Mail entschuldigt man sich. Er habe Recht mit der Sonderkündigung. Doch zu welchem Termin? Darüber erfährt er nämlich kein Sterbenswort. Die Hotline nennt ihm [--]Überraschung! [--] wieder einen anderen Termin. Diesmal soll’s der 6.6.2008 sein. Am Folgetag bekommt Michael R. dann noch mal eine Email. Und da wird ihm [--] Überraschung die Zweite! [--] dann der 16. Mai als Kündigungstermin genannt.
[b]Klärung[/b]
Ja, was denn nun? Was stimmt denn jetzt? Wir wollten von dem Unternehmen wissen, wie es zu diesem Zahlen-, Daten- und Terminwirrwar kommen kann. Darauf teilt uns ein Sprecher folgendes mit:
[i]"... es gab tatsächlich einen Vorgang mit Herrn R.. Ich ... darf Ihnen mitteilen, dass unsere Kunden-be-treuung das Kündigungsproblem inzwischen mit Herrn R. besprochen und gelöst hat. Herr R. hat von uns den Vorgang auch schriftlich bestätigt bekommen."[/i] Nach unserer Intervention ist Michael R. dann dochnoch zu seinem Recht gekommen [--] dennoch: über die Vodafone-Mathematik schüttelt er auch jetzt noch den Kopf.
[b]Kündigen [--] aber richtig![/b]
Kostenlose Probeabos sehen auf den ersten Blick ganz toll aus. Allerdings muss man als Kunde hier besonders auf der Hut sein, denn nach Beendigung der meist kostenlosen Testphase gehen die meisten dieser Probeabos direkt in Laufzeitverträge über. Eine dreimonatige Probephase bedeutet auch nicht zwangsläufig, dass man erst nach Ablauf des dritten Monats kündigen kann. Hier laufen Fristen, die unter Umständen schon viel früher relevant werden.
[b]Tipp![/b]
Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ein Probeabo dauerhaft verlängern zu wollen, dann kündigen Sie automatisch schon bei Vertragsabschluss. So können Sie sicher sein, keine Fristen zu verpassen. Sollten Sie es sich dann doch anders überlegen, sind die Firmen bei einem nachträglichen Vertragsabschluss naturgemäß viel kulanter, als bei einer nachträglichen Kündigung. Wir haben hier die grundsätzlichen Tipps zur korrekten Kündigung mit vielen Infos zu möglichen Fallstricken für Sie zusammen gefasst.