Vorsicht Kunde! - Wortakrobaten beim Handyvertrag: "Mindestnutzung" und "Mindestumsatz"
Andreas H. ist begeistert, der Handyvertrag im Internet scheint unglaublich günstig zu sein: 4,95 monatliche Grundgebühr mit vernünftigen Minutenpreisen, ohne Mindestumsatz und dazu ein edles Handy für 0 Euro - da gibt es für ihn nicht viel zu überlegen. Andreas H. schließt den Vertrag ab. Alles klappt problemlos, das Handy wird flott geliefert: "Da kann man nicht meckern!", denkt sich Andreas. Ganz anders aber sieht seine Gemütslage aus, als er seine erste Handy-Rechnung erhält. Rund 20 Euro soll er bezahlen, weil er nicht genug telefoniert hat. Auch die nächste Rechnung verschlägt ihm dem Atem: Schon wieder werden ihm Kosten wegen ungenügender Nutzung in Rechnung gestellt. Als er bei Handy-Shop und Handy-Dienstleister nachfragt, schlagen die Wortakrobaten zu, denn die Mindestnutzung sei etwas anderes als der Mindestumsatz! Andreas H. staunt nicht schlecht.
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[b]0,00 Euro Mindestumsatz[/b]
Andreas H. versteht die Welt nicht mehr! Obwohl er beim Handy-Vermittler Handy2day explizit einen Vertrag [b]ohne[/b] Mindestumsatz ausgewählt hat, soll er trotzdem dafür zahlen. Bei Vertragsabschluss ist ihm klar, dass beim Talkline Power Spar Tarif 4,95 Euro monatliche Grundgebühr auf ihn zu kommen, aber ausdrücklich kein Mindestumsatz.
Als auf der Rechnung von Andreas H. die Position "Nicht erreichter Mindestumsatz 8,39 Euro" auftaucht wird er stutzig. Auf Nachfrage erklärt ihm Handy2day, er hätte zwar keinen vertraglichen Mindestumsatz, aber doch eine Mindestnutzung von einer Minute täglich akzeptiert. Handy2day ist also der Meinung: Andreas muss jeden Tag mindestens eine Minute telefonieren. Tut er dieses nicht, muss er trotzdem zahlen und zwar täglich eine Minute zum günstigsten Minutenpreis. Und daraus resultiert dann doch irgendwie ein Mindestumsatz.
[b]Vertrag um drei Ecken[/b]
Beim Vertrag von Andreas H. handelt es sich um ein klassisches Dreiecks-Geschäft: der Handy-Shop Handy2day tritt nur als Vermittler zwischen dem Kunden und einem Dienstleister auf. Vertragspartner sind in diesem Fall Andreas H. und Handy-Dienstleister Talkline. Wir fragen sowohl bei Talkline, als auch bei Handy2day nach, wie es zu den anfallenden Kosten auf Andreas H.'s Handy-Rechnung kommen konnte. Beide schieben die Verantwortung von sich.
[b]Der kleine Unterschied![/b]
Talkline Pressesprecher Rüdiger Kubald schreibt: "Unser Vertriebspartner Handy2day hat eindeutig in seinem Angebot auf die im Vertrag geregelte Mindestnutzung hingewiesen. Allerdings ist an anderer Stelle auch von "keinem Mindestumsatz pro Monat" die Rede. Das in dieser Form vorgestellte Preismodell für den Talkline Power Spar Tarif betrachten wir als zumindest unglücklich formuliert und dadurch missverständlich". Man werde mit dem Handy2day Kontakt aufnehmen und die Formulierungen klären.
Von Handy2day möchten wir den Unterschied zwischen "Mindestumsatz" und "Mindestnutzung" erklärt bekommen. Handy2day-Anwalt Malte Höch sagt uns hierzu im Interview: [i]"Mindestumsatz ist nicht Mindestnutzung. Also für den Verbraucher ist es vielleicht nicht gleicht zu erschließen, aber ein [b]Mindestumsatz[/b] bedeutet ja, dass ein Ertrag von vornherein zwischen Endverbraucher und Vertragsanbieter festgelegt wird. Klassisch sind hier die 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro. [b]Mindestnutzung[/b] bedeutet eigentlich nur, dass die zeitliche Dauer der Nutzung definiert wird ohne das damit einhergeht, ob damit 1 Euro [--] oder 20 Euro generiert werden. Das bedeutet völlig ertragslosgelöst. ... Wenn die Minute in den Abendstunden abtelefoniert wird, dann sind es vielleicht 19 Cent, wenn man natürlich zur Primetime telefoniert, kann es auch mehr sein."[/i]
[b]So geht´s nicht![/b]
Rechtsanwalt Bernhard Etzkorn stärkt mit seiner Meinung Andreas H. den Rücken: [i]"In Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind überraschende und mehrdeutige Klauseln ausgeschlossen (§305c BGB)."[/i] Er hält die Bestimmungen von Handy2day für so ungewöhnlich, dass ein Kunde mit einer solchen Einschränkung nicht zu rechnen braucht. [i]"Wer "keinen Mindestumsatz" vereinbart, braucht auch nicht damit zu rechnen, dass eine Mindestnutzung, dann doch für Fixkosten für Gespräche (ob geführt oder nicht) sorgt."[/i]
Auf unserer Nachfragen sichert Talkline jetzt zu, man werde "aus Kulanz bestmöglich im Sinne des Kunden entscheiden". Für Andreas H. wird die Wortakrobatik von Handy2day hoffentlich bald Geschichte sein.