Reservierte IPv4-Adressen
Einige IPv4-Adressbereiche hat die dafür zuständige Internet Assigned Numbers Authority (IANA) zur besonderen Nutzung reserviert. Da sich der IPv4-Adressraum jedoch als knapp erwiesen hat und einige der reservierten Adressbereiche kaum genutzt werden, gehen sie in das normale Vergabeverfahren über. Für Europa verwaltet die Organisation RIPE die IP-Adressen. Anwender erhalten sie in der Regel jedoch nicht direkt, sondern über ihren Provider.
Informationen zu hier nicht aufgefĂĽhrten Adressen finden Sie ĂĽber unsere Whois-Suche.
Host in "diesem" Netzwerk. Die Adresse 0.0.0.0/32 bezeichnet den Host selbst. Diese Adresse dürfen nur als Quell-Adressen benutzt werden, zum Beispiel während der DHCP- oder PPP-Aushandlung bevor der Host eine Adresse erhalten hat. Definiert in RFC 5735, Seite 3.
Adressbereich für private Netze, der ohne Registrierung der Adresse benutzt werden darf. Adressen aus diesem Bereich dürfen allerdings im öffentlichen Internet nicht auftreten. Wie diese Adressen genutzt werden sollen, definiert RFC 1918.
Adressbereich für Carrier Grade NAT (CGN, RFC 6264): Aus diesem Block teilen Internet-Provider ihren Kunden Adressen (RFC 6598) zu, wenn ihnen die öffentlichen IPv4-Adressen ausgegangen sind.
Loopback-Adressen: Jedes an eine dieser Adressen geschickte Paket soll den Host nicht verlassen, sondern intern zurĂĽckgeschickt werden. Definiert in RFC 1700, Seite 4.
Adressen fĂĽr die automatische Konfiguration (APIPA, Zeroconf). Diese Adressen sollen nur innerhalb dieses Netzwerkes auftauchen. Definiert in RFC 3927.
Adressbereich für private Netze, der ohne Registrierung der Adresse benutzt werden darf. Adressen aus diesem Bereich dürfen allerdings im öffentlichen Internet nicht auftreten. Wie diese Adressen genutzt werden sollen, definiert in RFC 1918.
Reserviert, wird bei Bedarf in das Vergabeverfahren ĂĽbernommen. Definiert in RFC 5736.
192.0.2.0/24, 198.51.100.0/24 , 203.0.113.0/24
Reserviert als Beispieladressen in Dokumentationen (wie die Domain-Namen example.com und example.net aus RFC 2606). Adressen aus diesem Bereich dürfen im öffentlichen Internet nicht auftauchen und sind seit Anfang 2010 im RFC 5737.
Adressen fĂĽr die Verbindung von IPv6-Netzwerken ĂĽber IPv4 ("6to4 anycast address"), definiert in RFC 3068 reserviert.
Adressbereich für private Netze, der ohne Registrierung der Adresse benutzt werden darf. Adressen aus diesem Bereich dürfen allerdings im öffentlichen Internet nicht auftreten. Wie diese Adressen genutzt werden sollen, definiert in RFC 1918.
Adressen fĂĽr Tests von Netzwerkkomponenten. Definiert in RFC 2544.
Multicast zur Verteilung der Daten von einem Sender an mehrere, ausgewählte Empfänger. Die Nutzung der einzelnen Multicast-Adressen legt die IANA fest. Definiert in RFC 3171.
Reserviert für die spätere Verwendung. Definiert im RFC 1112.
Adresse fĂĽr den "Limited Broadcast". Sie darf nur als Zieladresse benutzt werden und Pakete mit dieser Adresse sollen nicht aus dem Netzwerk geroutet werden, aus dem sie stammen. Definiert in RFC 1700, Seite 4.
Ehemals reservierte IPv4-Bereiche
War zwischen Februar 2008 und Januar 2010 von der IANA reserviert. Vorher dienten diese Adressen zur Ăśbertragung von IP-Paketen ĂĽber "Public Data Networks" (PDN) nach dem RFC 1356.
RFC 5735 erklärt diesen Adressbereich zu einem regulären. Die IANA hat diese Adressen inzwischen vergeben.
Dieser Adressbereich wurde bis Januar 2010 von der American Registry for Internet Numbers (ARIN) verwaltet, wurde aber auch fĂĽr TV-Systeme vergeben. Definiert in RFC 3330, seit RFC 5735 freigegeben. Die IANA hat diese Adressen inzwischen vergeben.
Dieser Adressbereich wurde 1995 fĂĽr das "Class A Subnet Experiment" (siehe RFC 1797) benutzt. Seit RFC 5735 freigegeben. Die IANA hat diese Adressen inzwischen vergeben.
Definiert in RFC 3330, seit RFC 5735 freigegeben. Die IANA hat diese Adressen inzwischen vergeben.
Definiert in RFC 3330, seit RFC 5735 freigegeben. Die IANA hat diese Adressen inzwischen vergeben.
Definiert in RFC 3330, seit RFC 5735 freigegeben. Die IANA hat diese Adressen inzwischen vergeben.