22 Hersteller von Anti-Virensoftware mit Patentklage überzogen

Die US-Firma "Information Protection and Authentication of Texas" hat Anbieter von Sicherheitssoftware wie Symantec, Microsoft, McAfee, Kaspersky Lab oder F-Secure wegen Patentverletzung verklagt.

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Das US-Unternehmen "Information Protection and Authentication of Texas" (IPAT) hat gleich 22 Anbieter von Sicherheitssoftware auf einen Schlag wegen Patentverletzung verklagt. Die Beschwerdeschrift (PDF-Datei) richtet sich vor allem gegen Symantec und Microsoft. Darüber hinaus listet sie aber auch mehr oder weniger bekannte andere Hersteller von Anti-Virensoftware und andere PC-Schutzsysteme als Beklagte auf. Die Palette reicht von AVG Technologies über Check Point Software, F-Secure, Kaspersky Lab, McAfee, Novell, Sophos und Trend Micro bis hin zu Webroot Software.

Im Einzelnen geht es um die von der Patentlizenzierungsfirma gehaltenen und Mitte der 1990er verliehenen gewerblichen US-Schutzrechte mit den Nummern 5,311,591 und 5,412,717. Fast gleich lautend werden darin Verfahren und Vorkehrungen beschrieben, um Autorisierungsfunktionen für Programme zu erstellen. Das entsprechende System soll Software daran hindern, beliebig ausgeführt werden zu können, und die dafür benötigten Ressourcen überwachen. Sicherheitsprogramme nutzen solche Routinen oft, um durch das Erkennen typischer Verhaltensformen von Software potenziellen Schädlingen auf die Spur zu kommen.

IPAT verlangt neben Schadensersatz auch eine einstweilige Verfügung, um die aufgeführten Vertreter aus der Security-Branche von künftigen Patentverstößen abhalten zu können. Eingereicht hat die in US-Medienberichten als "Patent-Troll" gebrandmarkte Firma die Klage in einem Bezirksgericht im Osten Texas, das für seine Urteile zugunsten von Inhabern gewerblicher Schutzrechte bekannt ist. Das Berufungsgericht in Washington, der Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC), geht laut Beobachtern inzwischen aber stärker gegen die gezielte Auswahl der texanischen Richter durch Patenthalter vor. Demnach habe der übergeordnete Gerichtshof mehrfach befunden, dass der Rechtsweg über ein Forum beschritten werden müsse, das auch für den oder die Beklagten "bequem" zu erreichen sei. (Stefan Krempl) / (jk)