42 Monate Haft fĂĽr CIA-Whistleblower

Weil er einem Journalisten Infos über fehlgeschlagene CIA-Manöver gegen Irans Atomprogramm gegeben hat, wurde CIA-Spion Jeffrey Sterling verurteilt. Fast wäre auch der Journalist ins Gefängnis gekommen, weil er seine Quelle nicht preisgeben wollte.

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Inhaltsverzeichnis

Zu neun mal 42 Monaten Haft ist am Montag der ehemalige CIA-Spion Jeffrey Alexander Sterling verurteilt worden. Im Jänner war er neun Verbrechen für schuldig befunden worden: Acht mal Weitergabe von Verteidigungsinformationen, einmal Behinderung der Justiz. Sterling soll dem US-Journalisten James Risen (New York Times) Informationen über die katastrophal fehlgeschlagene "Operation Merlin" gegeben haben.

Sterling hat sich nicht schuldig bekannt. Er soll die neun Strafen gleichzeitig absitzen, so dass es insgesamt bei 42 Monaten bleibt. Sollte er in der Berufung allerdings in einzelnen Anklagepunkte freigesprochen werden, wĂĽrde das seine Haft nicht reduzieren. Der Mann hat einen jahrelangen Marsch durch das Regierungs- und Justizsystem der USA hinter sich.

Die Zentrale der NYT in New York City.

(Bild: Haxorjoe CC-BY-SA 3.0)

Derweil hatte sich die internationale Aufmerksamkeit auf die Situation Risens konzentriert: Die Staatsanwaltschaft verlangte 2008, dass der Journalist gegen Sterling aussage. Risen weigerte sich zunächst erfolgreich gegen die Vorladung. Doch 2010 wurde ein neue Vorladung ausgestellt und vom zuständigen Berufungsgericht mit 2:1 Stimmen bestätigt. Der US Supreme Court nahm den Fall nicht zur Überprüfung an.

Also drohten Risen bis zu 105 Jahre Beugehaft, die er nach eigenem Bekunden auch angetreten hätte: Aus Prinzip könne er seine Quellen nicht offenlegen. Nach öffentlicher Empörung verzichtete die Anklage Anfang diesen Jahres auf Risens Aussage. Sie war für die Verurteilung nicht erforderlich. Der Präzedenzfall gegen das Redaktionsgeheimnis bleibt aber.

Sterling, der Doktor der Rechtswissenschaften ist, trat 1993 in den Dienst der Central Intelligence Agency. Er wurde zum Iran-Spezialisten ausgebildet und lernte Farsi. Er sollte Iraner als Spione fĂĽr die CIA anwerben. 1997 wurde er nach Bonn geschickt, wie Risen 2002 in einem Artikel in der New York Times (NYT) berichtet hat. Doch in Deutschland soll der Spion vergeblich auf Befehle gewartet haben

Er flog schließlich zurück ins CIA-Hauptquartier in Virginia, um seine Vorgesetzten zu fragen, warum ihm keine Fälle zugeteilt würden. Die überraschende Antwort: Als Schwarzer mit Farsi-Kenntnissen falle er zu sehr auf. Also könne er keine Iraner anwerben.

Auch in seiner weiteren CIA-Laufbahn fühlte sich Sterling aufgrund seiner Hautfarbe diskriminiert. Im Jahr 2000 wandte er sich an das interne Antidiskriminierungsbüro der CIA. Daraufhin soll er speziell schikaniert und schließlich rund um den 11. September 2001 entlassen worden sein. Er klagte seinen Arbeitgeber vor Gericht, doch das Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia entschied 2004 für die CIA. Der Gerichtsakt zum damaligen Fall (Sterling v Tenet) enthält keine öffentlich einsehbaren Dokumente.

Dazwischen waren aber weitaus gravierende Dinge vorgefallen. Die USA wollten Irans Atomprogramm auf eine Weise sabotieren, die wie Material für einen Slapstick-Film wirkt: Ein angeheuerter russischer Atomphysiker wurde Anfang 2000 damit beauftragt, der iranischen IAEA-Gesandschaft in Wien Baupläne für eine fortgeschrittene russische Atombombe zuzumitteln.

Wien ist schon lange ein Drehkreuz fĂĽr Agenten.

(Bild: gemeinfrei)

Diese Pläne waren mit Fehlern behaftet, welche die Iraner erst nach Jahren hätten erkennen sollen. Derweil, so die Idee hinter der "Operation Merlin" genannten Aktion, würden sie auf anderweitige Forschung verzichten, und somit wertvolle Jahre verlieren.

Doch die Fehler waren so offensichtlich, dass sie dem Russen sofort auffielen. Er wusste nicht, dass die Inkorrektheiten Absicht waren, und warnte die Iraner. Die Operation Merlin wurde zum katastrophalen Fehlschlag. Anstatt das iranische Atomprogramm in die Irre zu fĂĽhren, dĂĽrfte die CIA es beschleunigt haben.

Der Führungsoffizier des Russen dürfte niemand anderer als Sterling gewesen sein. Im März 2003 soll der Ex-Agent den Geheimdienstausschuss des US-Senats über Merlin informiert haben. Die Anklage hält das zwar nicht für illegal, bekrittelt aber die kritische Würdigung Merlins durch ihren Ex-Mitarbeiter.

Laut Anklage hat der Agent ungefähr zu der Zeit auch Risen informiert. Sterling bekannte sich für nicht schuldig, der Journalist schweigt. Im April 2003 wollte Risen in der NYT über den Misserfolg der CIA berichten. Die damalige US-Außenministerin Condoleezza Rice intervenierte, woraufhin die NYT den Artikel nicht brachte. Die USA wollten so etwas ähnliches wie die Operation Merlin offenbar auch gegen Nordkorea versuchen. Die Veröffentlichung hätte das schon im Vorfeld verhindert.

Wie aus Dokumenten der Anklage hervorgeht, die bei Cryptome.org nachzulesen (PDF) sind, wollte die Ministerin den Journalisten sogar zu ewigem Schweigen bewegen. Das gelang ihr nicht: 2006 kam Risens Buch "State of War" im Verlag The Free Press heraus.

Während des Strafverfahrens gegen Sterling hat sich sein Verteidiger über den beschränkten Zugang zu den Fakten des Falles beklagt. Am Ende forderte er eine Strafe, die wie im Fall David Petraeus' ausfallen sollte – will heißen, eine Geld- und Bewährungsstrafe. Petraeus hatte als CIA-Direktor seiner Freundin Einblick in geheime Informationen gewährt und wurde dafür im April zu 100.000 Dollar Geldstrafe sowie zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er war allerdings nur des Vergehens der schleißigen Handhabung von Informationen angeklagt gewesen und keines Verbrechens.

Ex-CIA-Chef David Petraeus (Bild) muss nicht ins Gefängnis, Sterling schon.

(Bild: gemeinfrei (CIA))

Die Anklage forderte für Sterling eine Strafe im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien: Das wären 19 bis 24 Jahre gewesen. Doch ist das Gesetz eigentlich für Fälle gedacht, in denen Agenten fremde Regierungen mit geheimen Informationen versorgen.

Die Richterin des Bundesbezirksgerichts für das östliche Virginia wählte mit dreieinhalb Jahren einen Zwischenweg. Es war das selbe Gericht, das schon 2004 in Sterlings arbeitsrechtlicher Klage gegen ihn geurteilt hatte. Nach seiner Haft wird Sterling weitere zwei weitere Jahr überwacht werden. Dann muss er sich auch einer psychiatrischen Behandlung unterziehen, wobei er ausdrücklich kein Recht auf Ärztliche Schweigepflicht genießt.

(ds)