AOL darf nicht mehr mit "Festpreis" werben

Ein Hamburger Gericht hat AOL verboten, weiterhin mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" zu werben.

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Von
  • Christian Persson

Ein Hamburger Gericht hat per einstweiliger Verfügung eine Kampagne gestoppt, in der AOL für seine jüngste Preissenkung mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" wirbt. Das Gericht gab damit einem Antrag der Elmshorner Telekommunikationsfirma Talkline statt, die AOL "Irreführung der Verbraucher" vorgeworfen hatte. Solange AOL zur festen Grundgebühr "nutzungsabhängige Verbindungsgebühren" erhebe, sei die Werbung nicht statthaft, so das Gericht in seiner Begründung.

AOL habe zu keiner Zeit einen echten Festpreis im Sinn gehabt, begründete der Leiter des Talkline-Geschäftsbreichs Internet, Markus Wendel, den Gang zum Kadi. AOL betreibe mit Unwahrheiten Werbung. Von zusätzlich anfallenden Telefongebühren sei dabei nur im Kleingedruckten die Rede gewesen.

Bei AOL zeigte man sich heute von dem Hamburger Entscheid überrascht. Pressereferent Alexander Adler erklärte, erst aus einer Pressemitteilung von Talkline von der einstweiligen Verfügung erfahren. Bis zur Zustellung des Gerichtsbeschlusses wolle er keine Stellungnahme abgeben. (cp)