AOL verkündet Details zu Flatrate und neuen Preismodellen

Vier Tarife für unterschiedliche Nutzungsumfänge haben AOL-Mitglieder ab dem 1. August 2000 zur Auswahl.

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Von
  • Laurenz Weiner

Wie bereits angekündigt, stellte AOL heute Mittag in Hamburg sein neues Tarifmodell vor. Vier Tarife für unterschiedliche Nutzungsumfänge haben AOL-Mitglieder ab dem 1. August 2000 zur Auswahl.

Mit dem zukünftig als AOL Classic angebotenen Abrechnungssystem bleibt es bei der bisherigen Grundgebühr von 9,90 Mark im Monat und 3,9 Pfennig pro Minute. Die Einwahlgebühr von 6 Pfennig entfällt allerdings.

Bei den neuen Angeboten verzichtet AOL auf Grund- und Einwahlgebühr, führt aber Mindestnutzungszeiten ein. Mit AOL Start verlangt das Unternehmen zehn Mindeststunden und 2,8 Pfennig pro Minute, sodass für 16,80 Mark im Monat zehn Stunden gesurft werden kann. AOL Top kombiniert 30 Mindeststunden mit einem Minutenpreis von 2,2 Pfennig, was mindestens 39,60 Mark pro Monat bedeutet.

Wer noch mehr Zeit online verbringen will, kann die bereits heute Morgen gemeldete neue Flatrate für 78 Mark monatlich bei einjähriger Laufzeit buchen. Dabei fallen über die Monatsgebühr hinaus keine weiteren Kosten an. Ob eine Dauerverbindung nach einem gewissen Zeitraum automatisch gekappt wird, unabhängig davon, ob gerade eine Kommunikation stattfindet, ist nach Angaben von Firmensprecher Alexander Adler noch nicht endgültig entschieden – klar sei bislang nur, dass die Verbindung nach 20 Minuten ohne jede Datenübertragung wie auch im bisherigen Tarifmodell beendet werde.

Uwe Heddendorp, Vorsitzender der Geschäftsführung AOL Deutschland, nutze die Gelegenheit auch zur erneuten Kritik an der Telekom-Preispolitik. Günstigere Pauschaltarife seien zur Zeit in Deutschland nicht machbar, obwohl von allen gewollt. Heddendorp sieht die Grenze für eine Volks-Flatrate unter 50 Mark monatlich und verlangt von der Bundesregierung die Förderung des Wettbewerbs im örtlichen Telekommunikationsmarkt, damit der unbeschränkte Internetzugang für alle möglich werden könne. (law)