Abhörkompetenz des BND vor dem Bundesverfassungsgericht

Heute und morgen findet eine Anhörung zur Aufgabenstellung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe statt.

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Von
  • Florian Rötzer

Heute und morgen findet eine Anhörung zur Aufgabenstellung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe statt. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen und technischen Möglichkeiten des BND im Bereich der elektronischen Fernmeldeaufklärung auf ihre Verfassungskonformität hin überprüft. Gegen die "verdachtsunabhängige Rasterfahndung" hatten unter anderem der Hamburger Strafrechtsprofessor Michael Köhler und ein Journalist sowie die Redaktion der Berliner tageszeitung Verfassungsklage eingereicht.

Auf dem Prüfstand steht die seit der Änderung des G-10-Gesetzes 1994 eingeführte Rasterfahndung. Zuvor durfte der BND die strategische Überwachung nur zur Abwehr eines bewaffneten Angriffskriegs ausüben. Mit den Stimmen der SPD erweiterte der Bundestag jedoch diese Befugnis im "Verbrechensbekämpfungsgesetz" auf die Bekämpfung des Terrorismus, des Drogen- und Waffenhandels sowie der Geldfälschung und Geldwäsche. Ein konkreter Verdacht auf eine Straftat ist hierfür nicht nötig. Mittels Suchbegriffen werden Verbindungen aufgezeichnet und ausgewertet. Allgemeine Daten können an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, personenbezogene Daten dürfen nur zur Verhinderung, Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten verwendet werden.

BMI-Staatssekretär Schapper erklärte, daß Bürgerrechte nicht gefährdet seien. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, bezeichnete gegenüber dem Gericht die BND-Befugnisse allerdings als "rechtlich problematisch" und forderte eine "umfassende Datenschutzkontrolle des gesamten Vorgangs". Köhler sieht in den Überwachungsbefugnissen sogar die "schrittweise Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses".

Das Urteil des Verfassungsgerichts wird im Frühjahr nächsten Jahres erwartet.

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