Abmahnaktion wegen "WinChip"

Schon wieder werden PC-Händler wegen des Namens eines Bausteins abgemahnt.

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Von
  • Andreas Stiller

Es stand ja zu befürchten: wie c't in Ausgabe 10/99, S. 177, berichtete, darf IDT den Winchip-Prozessor nicht unter diesem Namen in Deutschland vermarkten, da hier der Name schon vergeben ist. Nun flatterte Händlern, die dennoch unwissend diesen Namen gebrauchten, eine Abmahnung der Anwaltkanzlei Dr. Weigel & Partner aus München ins Haus. Ähnliches hatte man ja früher schon beispielsweise beim Triton-Chipsatz erlebt. Neu ist nur, daß die Abmahn-Advokaten zusätzlich die Vernichtung der Prozessoren und Auskünfte über Ein- und Verkäufe nebst Honorar von 2500 DM fordern. Über das in Deutschland geschützte Winchip-Patent eines Reinhard Rosé aus Greifenberg ist nichts weiter bekannt, im Internet finden Suchmaschinen nur den IDT-Prozessor. (as)